Sammel-Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur Bestandsdatenschnüffelei

Der Kieler Datenschutzaktivist und Piraten-Abgeordnete Patrick Breyer und die Themenbeauftragte für Datenschutz der Piratenpartei Deutschland Katharina Nocun werden als Hauptbeschwerdeführer eine Verfassungsbeschwerde gegen das Bestandsdatengesetz einreichen. Die Kläger sehen diese Gesetz zur Datenabfrage als verfassungswidrigen Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung. Vor Gericht vertreten wird sie der Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik, der bereits erfolgreich gegen die Vorratsdatenspeicherung geklagt hat.

Es handelt sich hierbei um eine Sammel-Verfassungsbeschwerde. Das heißt, Sie können die Verfassungsbeschwerde mit einreichen. Dazu müssen Sie einige Angaben machen und die daraus erstellte Prozessvollmacht für den beauftragten Rechtsanwalt Meinhard Starostik unterschreiben und absenden.

Diese Verfassungsbeschwerde gibt jedem Bürger, auf dessen Daten durch die Bestandsdatenauskunft zugegriffen werden kann, die Möglichkeit, Beschwerde gegen die Verletzung seiner Grundrechte einzureichen.

Schließen Sie sich der Verfassungsbeschwerde an!

Keine Kosten

Durch die Teilnahme entstehen Ihnen keine Kosten (weder Gerichts- noch Anwaltskosten). Die Teilnehmer an der Sammelbeschwerde werden von allen Kosten der Beschwerde freigehalten.

Argumentation

Die juristische Argumentation wird sich an der Stellungnahme des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung orientieren. Danach ist das Gesetz in mindestens sechs Punkten verfassungswidrig.

Die Vollmacht

Um sich der Beschwerde anzuschließen muss ein Formular für eine Vollmacht auf der Seite www.stopp-bda.de ausgefüllt werden. Daraus wird ein PDF-Dokument generiert, welches ausgedruckt und an die Kanzlei von Meinhard Starostik geschickt werden muss.

Link zum Formular

Über kattascha

Katharina Nocun // @kattascha
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