Landesgesetze zur Bestandsdatenauskunft: Passwortabfrage ohne Richterbeschluss geplant

In Mecklenburg-Vorpommern soll die Polizei nach dem Willen von SPD und CDU ohne richterliche Anordnung selbst E-Mail-Passwörter und PINs anfordern dürfen, berichtet der Nordkurier. Datenschutzbeauftragter, Linke und Grüne protestieren.

In Schleswig-Holstein wiederum wollen SPD, Grüne und SSW Bestandsdaten nicht nur von Telekommunikations- sondern auch von Internetdiensten wie Facebook, Twitter usw. abgreifen lassen.

Wie sehen die Pläne eures Bundeslandes aus?

  1. Unter welchen inhaltlichen Voraussetzungen sollen Polizei und Verfassungsschutz Passwörter anfordern dürfen? Gibt es einen Richtervorbehalt?
  2. Unter welchen inhaltlichen Voraussetzungen sollen Polizei und Verfassungsschutz Internetnutzer identifizieren dürfen? Gibt es einen Richtervorbehalt?
  3. Unter welchen inhaltlichen Voraussetzungen sollen Polizei und Verfassungsschutz sonstige Bestandsdaten anfordern dürfen? Gibt es einen Richtervorbehalt?
  4. Sollen auch Internetdienste (Telemedien) durchleuchtet werden dürfen?

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