Verfassungsbeschwerde gegen Bestandsdatenauskunft eingereicht

Katharina Nocun, Politische Geschäftsführerin der Piratenpartei Deutschland, und Patrick Breyer, Mitglied der Piratenfraktion in Schleswig-Holstein, haben heute Verfassungsbeschwerde gegen die von CDU, FDP und SPD beschlossene Neuregelung des Telekommunikationsgesetzes eingelegt. Nach Auffassung der PIRATEN verstößt das ab heute geltende Gesetz gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung sowie das Telekommunikationsgeheimnis und ist in mehr als zehn Punkten verfassungswidrig. Den Erstbeschwerdeführern Nocun und Breyer können sich Bürger noch bis Ende Juli im Rahmen einer Sammelklage anschließen. 4000 Menschen haben dies bisher bereits getan.

»Wenn wir den Geheimdiensten heute die Hintertür öffnen, brauchen wir uns morgen nicht zu wundern, wenn wir ein eigenes PRISM haben. Wir schaffen hier mit dem Bundeskriminalamt eine neue Internet-Geheimpolizei, die unsere intimsten Gedanken durchwühlen und rastern darf. Wer heute glaubt, eine weitere Schnüffelschnittstelle für Geheimdienste und Polizei wäre in Zeiten von Mega-Überwachungsprogrammen wie PRISM und TEMPORA nicht weiter schlimm, ist buchstäblich dümmer als die Polizei erlaubt. Hier werden neue elektronische Datenschnüffelschnittstellen bei den Anbietern installiert, die schon heute Massenabfragen von Daten bei Anbietern zulassen.
Neue elektronische Abrufschnittstellen ermöglichen Massenabfragen, wie diese auch von Überwachungstechniken wie PRISM oder TEMPORA ausgeführt werden. Zielgerichtete Ermittlung statt neuer Überwachungsschnittstellen sollte die Devise in einer Demokratie sein«, erläutert Katharina Nocun.

»Der Gesetzgeber hat die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, die Anlass für die Neuregelung waren, nicht eingehalten«, ergänzt Meinhard Starostik, Anwalt der Beschwerdeführer. Dies bestätigt heute auch der Präsident des Deutschen Anwaltvereins Prof. Dr. Ewer.

Im Kern des Beschwerdeverfahrens steht § 113 des Telekommunikationsgesetzes, der den Ermittlungsbehörden und Geheimdiensten weitreichenden Zugriff auf Nutzerdaten bei Internet- und Telefonanbietern erlaubt. Die Gesetzesänderung erlaubt dabei die nahezu hürdenlose Identifizierung von Internetnutzern sowie die Herausgabe der PUK von Handys und Smartphones und weiterer Passwörter zu Internetdiensten. Geheimdienste und Bundeskriminalamt dürfen nach dem Gesetz bereits ohne konkreten Verdacht auf Nutzerdaten von Handy- und Internetanbietern zugreifen, Internetnutzer schon beim Verdacht auf eine Ordnungswidrigkeit von der Polizei identifiziert werden. Auch auf Passwörter beispielsweise von E-Mail-Konten und Internetdiensten wie Skype können Behörden in Zukunft elektronisch zugreifen. Die Bestandsdatenauskunft ist laut Beschwerdeführer in vielen Punkten nicht verhältnismäßig. Zudem ist in der neuen gesetzlichen Regelung keine Eingrenzung der Bestandsdatenauskunft auf Einzelfälle festgelegt – dies ermöglicht den massenhaften Datenabruf. Weiterhin fehlt eine Beschränkung auf rechtmäßig gespeicherte Daten, so dass Behörden sogar auf alle Daten zugreifen können, die Unternehmen ohne Erlaubnis der Nutzer über sie gespeichert haben. Daneben enthält das neue Gesetz nach Auffassung der PIRATEN viele Gummiparagraphen, die im Unklaren lassen, in welchen Fällen der Zugriff auf Zugangscodes möglich sein soll.

Die Beschwerdeschrift wurde heute am frühen Morgen von Sven Krohlas, Bundestagskandidat der Piratenpartei Deutschland aus Baden-Württemberg, dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe übergeben.

Weitere Informationen:

Ergänzung vom 26.12.2013:

Das Bundesverfassungsgericht führt die Erstbeschwerde gegen das Gesetz zur Bestandsdatenauskunft unter dem Aktenzeichen 1 BvR 1873/13.

 

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