Bestandsdatenauskunft: Bundesdatenschutzbeauftragte schließt sich unserer Kritik an

Wie Spiegel Online berichtet, unterstützt die Bundesdatenschutzbeauftragte unsere Sammel-Verfassungsbeschwerde gegen den staatlichen Zugriff auf Passwörter und die Identität von Internetnutzern (sogenannte Bestandsdatenauskunft). Gegenüber dem Bundesverfassungsgericht beanstandet sie unter anderem die unsichere Aufbewahrung von Zugangsdaten zu Cloud-Speichern oder zum Onlinebanking.

Bereits 2013 erhoben Katharina Nocun und Patrick Breyer als Erstbeschwerdeführer neben 6.373 weiteren Bürgern Verfassungsbeschwerde gegen die sogenannte Bestandsdatenauskunft. Nach diesem Gesetz können Behörden u.a. Internetnutzer identifizieren und Zugangscodes zu Telekommunikationsdiensten herausgeben lassen, z.B. Passwörter zu E-Mail-Postfächern.

In ihrer Stellungnahme an das Bundesverfassungsgericht unterstützt die Bundesdatenschutzbeauftragte die Verfassungsbeschwerde nun u.a. in den folgenden Punkten: Das Gesetz zur Bestandsdatenauskunft sei vielfach unklar, unverhältnismäßig weitreichend und widerspreche teilweise sogar „eindeutig den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts“. Abgefragte Zugangsdaten wie z.B. zu Cloud-Speichern oder zum Onlinebanking seien behördenintern bisher „einer Vielzahl von Personen zugänglich“, obwohl sie eigentlich besonderer Schutzvorkehrungen bedürften. Wegen der gestiegenen Bedeutung des Internets solle das Bundesverfassungsgericht abweichend von seiner bisherigen Rechtsprechung die Nachverfolgung von Internetnutzern anhand der IP-Adresse nur noch auf richterliche Anordnung zulassen.

Die Mitbeschwerdeführerin Katharina Nocun, Autorin des Buchs „Die Daten, die ich rief“, erklärt:

„Die Kritik der Bundesdatenschutzbeauftragten zeigt, dass hier dringend nachgebessert werden muss. Die gesetzlichen Hürden für tiefgreifende Eingriffe in die Privatsphäre sind viel zu niedrig. Dass es für die Identifizierung von Internetnutzern keinen Richtervorbehalt braucht, ist grob fahrlässig. Es kann nicht sein, dass das BKA und Verfassungsschutz auch ohne konkreten Verdacht auf eine Straftat Internetnutzer ausspionieren dürfen. Wie leicht dies zu falschen Verdächtigungen und Datenbankeinträgen führen kann, habe ich leider am eigenen Leib erleben müssen. Weil ich eine Protestseite gegen die Bestandsdatenauskunft ins Netz gestellt habe, landete mein Name vollkommen zu Unrecht in der bundesweiten Polizeidatenbank für ‚Cybercrime‘. Von solchen skandalösen Vorgängen werden wir uns jedoch nicht einschüchtern lassen.“

Der Mitbeschwerdeführer und Spitzenkandidat der Piratenpartei zur Europawahl Patrick Breyer:

„Das geheime Kopieren von Wohnungsschlüsseln ist eine bekannte Stasi-Methode. Unsere Passwörter sind im digitalen Zeitalter wie Schlüssel zu unserer Wohnungstür. Ich hoffe, das Bundesverfassungsgericht trägt dem NSA-Skandal durch einen stärkeren Grundrechtsschutz Rechnung. Wer Polizei und Geheimdiensten blauäugig vertraut, kennt nicht die zahlreichen Fälle, in denen Beamte ihre Möglichkeiten zum Ausspionieren ihres privaten Umfelds oder sogar zum Datenverkauf an Kriminelle missbraucht haben. Und wehe uns, wenn diese Spionagemöglichkeiten eines Tages sogar in die Hände einer nicht-demokratischen Regierung gelangen sollten.“

Der Bevollmächtigte der Bundesregierung tritt der Verfassungsbeschwerde in seiner Stellungnahme entgegen.

Stellungnahme der Bundesdatenschutzbeauftragten

Download the PDF file .

Stellungnahme des Bevollmächtigten der Bundesregierung

Download the PDF file .

Die Beschwerdeschrift

Download the PDF file .

Dieser Beitrag wurde unter Information veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.