Argumente

Diese Bestandsdatenauskunft gefährdet ihre Privatsphäre

Diese Bestandsdatenauskunft gefährdet ihre Privatsphäre

Das Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft geht deutlich über die bisherige Rechtslage hinaus und baut Schutzvorschriften ab:

  1. Der Zugriff auf Kommunikationsdaten ist nicht mehr auf Einzelfälle beschränkt.
  2. Es ist eine elektronische Schnittstelle zur vereinfachten Abfrage von Kommunikationsdaten eingeführt worden.
  3. Bundeskriminalamt und Zollkriminalamt erhalten in weitem Umfang Zugriff auf Kommunikationsdaten, wo Eingriffe in das Fernmeldegeheimnis bisher nicht gestattet sind (z.B. als Zentralstelle, zum Personenschutz).

In mehreren Punkten halten wir das Gesetz für klar verfassungswidrig:

  1. Es fehlt bereits die verfassungsrechtlich gebotene abschließende Bestimmung, welche Vorschriften einen Zugriff auf Kommunikationsdaten erlauben sollen (einfachgesetzliches Zitiergebot).
  2. Entgegen den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts werden Zugriffe auf Kommunikationsdaten durch Polizeibehörden nicht beschränkt auf Fälle konkreter Gefahr oder des Verdachts einer Ordnungswidrigkeit oder Straftat.
  3. Entgegen den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts wird die Identifizierung von Internetnutzern zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nicht auf “besonders gewichtige Ordnungswidrigkeiten” beschränkt. Entgegen den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts setzt die Identifizierung von Internetnutzern durch Geheimdienste keine tatsächlichen Anhaltspunkte für das Vorliegen einer konkreten Gefahr voraus.
  4. Es ist unklar und nicht kontrollierbar, unter welchen Voraussetzungen Anbieter Zugangssicherungscodes wie Mailbox-PINs oder E-Mail-Passwörter an Staatsbehörden herausgeben dürfen. Es fehlt an einer eindeutigen und normenklaren gesetzlich Regelung, unter welchen Voraussetzungen Zugangssicherungscodes erhoben und genutzt werden dürfen.
  5. Der Bund verbietet Anbietern, ihre Kunden von Datenabfragen zu benachrichtigen, selbst wo die Länder Stillschweigen nicht anordnen (z.B. bei Suizidgefahr oder Vermissten). Dazu fehlt ihm die Gesetzgebungskompetenz.
  6. Den Datenzugriff durch eine elektronische Schnittstelle weiter zu erleichtern, ist unverhältnismäßig und verfassungswidrig.

Unsere Position ist:

Der Staat darf auf Kommunikationsdaten allenfalls mit richterlicher Anordnung und zur Aufklärung schwerer Straftaten oder zur Abwehr von Gefahren für wichtige Rechtsgüter zugreifen. Einen Zugriff durch Geheimdienste lehnen wir in jedem Fall ab, ebenso wie die Herausgabe von Zugriffscodes wie PINs und Passwörtern.

Ausführliche Stellungnahme des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung