So schützt du dich gegen die Bestandsdatenauskunft

Das heute beschlossene Gesetz zur Bestandsdatenauskunft ermöglicht Polizei und Geheimdiensten einen weitreichenden Zugriff auf unsere Identität im Internet. So kannst du dich schützen:

1. Zum Telefonieren anonyme Prepaidparten nutzen

Um telefonieren und im Netz surfen zu können, ohne jederzeit identifizierbar zu sein, empfiehlt es sich, eine Prepaidkarte zu nutzen, die nicht auf deinen Namen registriert ist. Wie das geht, erklärt die “Tauschbörse für Prepaid-Handykarten”.

2. Zum Surfen Anonymisierungsdienst nutzen

Um im Internet surfen zu können, ohne jederzeit (schon zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und ohne richterliche Anordnung) über die IP-Adresse identifizierbar zu sein, empfiehlt sich die Benutzung eines Anonymisierungsdienstes. Einen Vergleichstest solcher Dienste findest du hier.

3. Zum Mailen sicheren Anbieter nutzen

In Anbetracht des Zugriffs der Sicherheitsdienste auf Passwörter zu E-Mail-Konten solltest du deinen Anbieter fragen, ob und wie sicher er dein Passwort verschlüsselt (Infos hier). Du solltest deine Identitätsdaten bei der Anmeldung nicht offenbaren (anonyme Maildienste hier). Du kannst dein Mailprogramm so einstellen, dass E-Mails mit Abruf vom Server gelöscht werden. Du solltest Mails PGP-verschlüsseln.

4. Zum Twittern Alternative nutzen

Twitter zeichnet deine IP-Adresse auf und gibt sie an Behörden heraus. Du kannst in Verdacht geraden, wenn du z.B. illegale Anonymous-Aktionen verfolgst. Blogge nur indirekt über einen speicherfreien StatusNet-Dienst. Lese Tweets ohne dich anzumelden über einen Anonymisierungsdienst.

5. Zum Speichern eigene Datenträger nutzen

Private Daten, Dokumenten, Fotos usw. solltest du nicht bei Online-Speicherdiensten hinterlegen, sondern auf eigenen Datenträgern speichern.

Siehe auch

AK Vorrat: Unbeobachtet kommunizieren

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CDU/CSU, FDP und SPD verantwortlich für Gesetz zur Bestandsdatenauskunft

Mit den Stimmen der folgenden Länder hat der Bundesrat dem Gesetz zur Bestandsdatenauskunft über Internetnutzer und Passwörter heute zugestimmt:

Land Stimmen Regierung Zustimmung
Baden-Württemberg 6 █ █ █ █ █ █ Grüne, SPD nein
Bayern 6 █ █ █ █ █ █ CSU, FDP ja
Berlin 4 █ █ █ █ SPD, CDU ja
Brandenburg 4 █ █ █ █ SPD, Linke nein
Bremen 3 █ █ █ SPD, Grüne nein
Hamburg 3 █ █ █ SPD ja
Hessen 5 █ █ █ █ █ CDU, FDP ja
Meckl.-Vorpommern 3 █ █ █ SPD, CDU ja
Niedersachsen 6 █ █ █ █ █ █ SPD, Grüne nein
Nordrhein-Westfalen 6 █ █ █ █ █ █ SPD, Grüne nein
Rheinland-Pfalz 4 █ █ █ █ SPD, Grüne nein
Saarland 3 █ █ █ CDU, SPD ja
Sachsen 4 █ █ █ █ CDU, FDP ja
Sachsen-Anhalt 4 █ █ █ █ CDU, SPD ja
Schleswig-Holstein 4 █ █ █ █ SPD, Grüne, SSW nein
Thüringen 4 █ █ █ █ CDU, SPD ja
Stimmen insgesamt 69 36

Berlin hatte zunächst beabsichtigt, sich zu enthalten. Dann ist die Berliner SPD jedoch aus ungeklärten Gründen auf den Kurs der Bundes-SPD eingeschwenkt und hat den Weg zur Annahme des Gesetzes frei gemacht.

Ergänzung vom 06.07.2013:

Siehe auch das Abstimmungsverhalten zu den Landesgesetzen zur Bestandsdatenauskunft.

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Gemeinsame Erklärung der Zivilgesellschaft gegen das Gesetz zur Bestandsdatenauskunft

Am morgigen Freitag, am internationalen Tag der Pressefreiheit, wird der Bundesrat über das umstrittene Gesetz zur Bestandsdatenauskunft über Internetnutzer und Passwörter entscheiden. Im Vorfeld der Abstimmung rufen neun Organisationen der Zivilgesellschaft die Ministerpräsidenten der Länder auf, das Vorhaben grundlegend zu überarbeiten.

In einer heute veröffentlichten gemeinsamen Erklärung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung, des Deutschen Journalistenverbands (DJV), der Neuen Richtervereinigung (NRV), der Reporter ohne Grenzen (ROG), der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten Union (dju), des Komitees für Grundrechte und Demokratie, der Evangelischen Konferenz für Telefonseelsorge und Offene Tür, der Humanistischen Union und des Organisationsbüros der Strafverteidigervereinigungen heißt es:

“Die Vertraulichkeit und Anonymität der Internetnutzung steht auf dem Spiel, wenn staatlichen Behörden der weitreichende Zugang zu unserer Internetnutzung und zu unseren privatesten Daten möglich gemacht wird. Die Furcht vor Ermittlungen oder sonstigen Nachteilen beeinträchtigt die unbefangene Nutzung des Internets, die in bestimmten Bereichen nur im Schutz der Anonymität erfolgen kann (z.B. medizinische, psychologische oder juristische Beratung, Presseinformanten und Whistleblower, politischer Aktivismus).

Wir fordern alle Ministerpräsidenten auf, das Gesetz zur Bestandsdatenauskunft im Bundesrat zu stoppen und im Vermittlungsausschuss grundlegend zu überarbeiten:

  1. Die Anonymität der Internetnutzung (statische und dynamische IP-Adressen) muss mindestens so gut geschützt werden wie Telefon-Verbindungsdaten – keine Herausgabe ohne richterliche Anordnung, kein Zugriff in Bagatellfällen (z.B. Ordnungswidrigkeiten), keine elektronische Auskunftsschnittstelle!
  2. Die Aufrüstung von Bundeskriminalamt (BKA) und Zollkriminalamt (ZKA) zu einer “Internet-Polizei” lehnen wir ab!
  3. Unsere Passwörter gehören uns – keine Herausgabe der Passwörter zu unseren E-Mails, unseren Fotos, unseren sozialen Netzwerken und unseren Online-Speicherdiensten!”

Unterzeichner:

  1. Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung
  2. Deutscher Journalistenverband (DJV)
  3. Deutsche Journalistinnen- und Journalisten Union (dju)
  4. Evangelische Konferenz für Telefonseelsorge und Offene Tür
  5. Humanistische Union
  6. Komitee für Grundrechte und Demokratie
  7. Neue Richtervereinigung (NRV)
  8. Organisationsbüro der Strafverteidigervereinigungen
  9. Reporter ohne Grenzen (ROG)

Quelle: Pressemitteilung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung

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Protest am 27. April gegen das Gesetz zur Bestandsdatenschnüffelei

Nur der Bundesrat kann das verfassungswidrige Schnüffelgesetz noch verhindern! Am 3. Mai wird im Bundesrat endgültig darüber abgestimmt, ob das Gesetz zur Bestandsdatenauskunft durchkommt. In vielen Städten sind am Samstag den 27. April Protestaktionen geplant. Mach mit und verhindere, dass Behörden bereits bei Kleinigkeiten die Identität von Internetnutzern feststellen dürfen! Hier einige Orte an denen Aktionen stattfinden werden. Mehr Orte und Infos zu den einzelnen Aktionen findest du im Wiki.

Bad Segeberg (Schleswig-Holstein)

Treffpunkt: Fussgängerzone, Ecke Kurhausstraße, Kirchstrasse

Uhrzeit: 12 Uhr

Leer (Ostfriesland)

Treffpunkt: Ernst Reuter Platz Leer (vor der Brücke)

Uhrzeit: 13 Uhr

Osnabrück (Niedersachsen)

Treffpunkt: Ledenhof

Uhrzeit: 13 Uhr

Besonderheit: Trauermarsch, bitte mit Trauerkleidung erscheinen

Potsdam (Brandenburg)

Treffpunkt: Potsdam, Am Brandenburger Tor/Luisenplatz

Uhrzeit: 13 Uhr

Besonderheit: Mahnwache vor dem Landtag

Saarbrücken (Saarland)

Treffpunkt: Schlossplatz

Uhrzeit: 15 Uhr

Stuttgart (Baden-Württemberg)

Treffpunkt: Marktplatz

Uhrzeit: 15 Uhr

Wiesbaden (Hessen, Sitz des Bundeskriminalamts)

Treffpunkt: Hauptbahnhof –> Landtag –> Taunusstraße –> BKA (Tränkweg)

Uhrzeit: 11:11 Uhr

Besonderheit: Die Demo endet am Sitz des Bundeskriminalamts

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Mailwelle gegen die Bestandsdatenauskunft – Schreibt den Ministerpräsidenten jetzt!

Im Vorfeld der Abstimmung des Bundesrats am 3. Mai ruft der AK Vorrat zu einer Mailwelle auf: Schreibt den Ministerpräsidenten der Länder, warum sie im Bundesrat gegen das Gesetz stimmen sollen!

Der AK Vorrat hat ein Portal eingerichtet, über das ihr euren Appell den Ministerpräsidenten aller Bundesländer zukommen lassen könnt – macht mit!

>> Offene Briefe gegen die Bestandsdatenauskunft <<

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Abfragesoftware zur Bestandsdatenauskunft geleakt

Uns wurde eine Vorabversion der internen Software für die Behörden zur Bestandsdatenabfrage zugespielt. Die behördlichen Nutzer sollen über diese Websoftware – u.a. beim Verdacht auf Ordnungswidrigkeiten – die privaten Passwörter (E-Mail, …) und IP-Adressen abfragen können, sobald das Gesetz zur Bestandsdatenauskunft im Bundesrat angenommen ist. Diese interne Oberfläche zur Bestandsdatenauskunft und ihre Funktionen illustrieren mehr als deutlich, dass eine so leicht gemachte digitale Abfrage fatale Konsequenzen für die Privatsphäre der Menschen haben kann.

Um die breite Öffentlichkeit über die Gefahren des Gesetzes zur Bestandsdatenauskunft zu informieren, leaken wir diese Vorabversion der Abfragesoftware öffentlich unter dieser Adresse:

intern.bestandsdatenauskunft.de

Screenshot von der BDA-Abfragesoftware:

bdaabfragesoftware

Außerdem der Hinweis: Heute finden bundesweit zahlreiche Demos gegen die Bestandsdatenauskunft statt. Kommende Woche berät der Innenausschuss des Bundesrats über das Gesetz. In zwei Wochen, kurz vor der voraussichtlichen Abstimmung im Bundesrat, findet der zweite Aktionstag gegen die Bestandsdatenauskunft statt.

(via http://de.thecitizen.de/2013/04/14/abfragesoftware-zur-bestandsdatenauskunft-geleakt/)

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Das Bestandsdatenschnüffel-Gesetz

Du glaubst, Deine Daten auf dem Smartphone und Handy sind vor neugierigen Blicken sicher? Du meinst, nur Du kennst dein E-Mail-Passwort? Du denkst, der Staat kann nur bei wirklich schlimmen Verbrechen herausfinden, welcher Nutzer wann welche Seite angeklickt hat? Falsch!

Denn gerade wollen einige Politiker ein neues Gesetz machen. Das Gesetz zur “Bestandsdatenauskunft” oder #BDA soll es für den Staat noch einfacher machen an Deine Daten zu kommen. Sie wollen, dass es bereits bei Ordnungswidrigkeiten – also totalen Kleinigkeiten – erlaubt wird, Internetnutzer zu identifizieren. Das muss dann auch kein Richter prüfen, das dürfen die einfach so. Geheimdienste brauchen nicht mal einen konkreten Grund sondern dürfen einfach so Deine Daten abfragen.

Auch an Deine Passwörter für Mail-Accounts und PIN und PUK fürs Handy wollen sie noch einfacher herankommen. Viele Experten-Anwälte sagen, das Gesetz könnte sogar in Zukunft erlauben, Passwörter zu Dropbox-, Google- und Facebook-Konten abzufragen. Das ist ganz schön dreist! Der Staat will nämlich solche Schnüffel-Abfragen auch noch ganz bequem online machen um sich Papierkram zu sparen.  Über eine elektronische Verbindung mit deinem Internet- oder Telefonanbieter.

Die Anbieter werden durch das neue Gesetz gezwungen, Behörden Daten über dich rauszugeben. Wo Du wohnst. Wie du heißt. Wann du Geburtstag hast. Wie deine Kontoverbindung lautet. Deine Passwörter. Deine IP-Adresse (Das ist quasi deine Online-Telefonnummer die du im Netz bei jedem Klick und jeder Mail hinterlässt). Deine IP-Adresse hinterlässt du jedes Mal, wenn Du in Video schaust oder Musik herunterlädst oder Dich über irgendwas privates informierst oder bei Google was eintippst. Im Klartzext: Um herauszufinden wer Du im Netz bist sollen totale Kleinigkeiten reichen!

Das Gesetz ist löchrig wie ein schweizer Käse und eine absolute Mogelpackung! Es geht hier um unsere Grundrechte und unser Recht auf Privatsphäre. Wenn Geheimdienste und Polizei unsere Daten bei totalen Kleinigkeiten oder sogar ohne einen konkreten Anfangsverdacht einfach so abfragen dürfen ist das einfach nur absolut dreist!

Komm zu unseren Demos am 13./14. April und am 27.April! Gemeinsam können wir das Schnüffelgesetz verhindern und den Politikern zeigen, dass das so nicht geht! Das funktioniert aber nur, wenn du deinen Hintern von der Couch bewegst und auf die Straße gehst!

Erzähl es Deiner Familie, Deinen Freunden und allen Die Dir wichtig sind! Es geht auch um ihre Daten. Um ihren Mailaccount. Um ihr Handy! Um unsere Grundrechte!

 

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Bestandsdatenauskunft: Wir können das Gesetz stoppen!

Wir haben eine reelle Chance, das Gesetz im Bundesrat zu stoppen und auf direktem Wege in den Vermittlungsausschuss zu schicken. Die Rechnung ist dabei ganz einfach. Im Bundestag haben Linke und Grüne gegen das Schnüffelgesetz gestimmt. Im Bundesrat haben die Ländervertreter insgesamt 69 Stimmen. 33 Stimmen davon entfallen auf Länder, in denen entweder Grüne oder Linke an der Regierung mit der SPD beteiligt sind. Wenn sich 33 Ländervertreter zumindest enthalten und ein einziges weiteres Land enthält, ist das Gesetz in dieser Form im Bundesrat gescheitert.

Am 18. April wird das Gesetz zur Bestandsdatenauskunft im Innenausschuss des Bundesrats behandelt. Daher: Schreibt den Vertretern der Parteien im Innenausschuss und geht am 13./14.04. und 27.04. gegen das grundrechtsfeindliche Schnüffelgesetz auf die Straße! Die Bestandsdatenauskunft darf kein zweites Leistungsschutzrecht werden. Beim Meldegesetz hat es schließlich auch geklappt!

 

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Best of Ordnungswidrigkeiten: Digital

Viele Bestandsdatenabfragen wie etwa eine Abfrage deiner Personenangaben, deiner Kontoverbindung die beim Provider hinterlegt ist oder aber auch deine IP-Adresse können bereits beim bloßen Verdacht auf eine einfache Ordnungswidrigkeit abgefragt werden. Im Klartext also: Wegen totalen Kleinigkeiten.

Ordnungswidrigkeiten können auch im Netz begangen werden.

Die Liste könnte noch beliebig erweitert werden, da man viele allgemeine Ordnungswidrigkeiten auf das Netz übertragen kann. Was deutlich wird, ist dass es oft Ansichtssache ist, wo wirklich eine Abfrage gerechtfertigt ist. Beim neuen Gesetz ist nicht vorgesehen, dass ein Richter prüft, ob so eine Identifizierung und Datenabfrage nicht doch total übertrieben ist. Daher bedeutet das in vielen Fällen: Freie Fahrt für Behörden.

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Best of Ordnungswidrigkeiten: Jugendschutz

Viele Bestandsdatenabfragen wie etwa eine Abfrage deiner Personenangaben, deiner Kontoverbindung die beim Provider hinterlegt ist oder aber auch deine IP-Adresse können bereits beim Bloßen Verdacht auf eine einfache Ordnungswidrigkeit abgefragt werden. Im Klartext also: Wegen totalen Kleinigkeiten.

Jugendliche verabreden sich meist im Netz und tauschen sich über ihren Alltag aus. Laut Jugendschutzgesetz reicht folgendes aus, damit Behörden und Geheimdienste in deinen Bestandsdaten herumschnüffeln dürfen:

  • wenn Volljährige Jugendliche (über das Netz) anstiften, Bars, Kneipen oder Diskos zu spät zu besuchen,
  • Kinofilme für Jugendliche unterhalb der Altersgrenze zugänglich machen,
  • als Volljähriger Jugendliche anzustiften, zu trinken oder zu rauchen (z.B. Karneval oder sonstiges),
  • Teilnahme an Glücksspiel mit Gewinnmöglichkeit wie Online-Poker für Minderjährige ermöglichen.

Ist bei derartigen Dingen wirklich pauschal immer gerechtfertigt, dass auf private Daten bei unseren Telefon- und Internetanbietern zugegriffen wird?

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