Bestandsdatenauskunft-Urteil: Erfolg für digitale Freiheitskämpfer

Ermittler dürfen nicht ohne Anlass auf die Daten von Internet- und Handynutzern zugreifen. Dies urteilte das Bundesverfassungsgericht heute und erklärte damit Teile der Bestandsdatenauskunft für verfassungswidrig.

Der Europaabgeordnete Patrick Breyer (Piratenpartei) über das Urteil:

“Der bessere Schutz unserer privaten Internetnutzung und unserer Passwörter ist ein Erfolg jahrelangen Engagements von Bürgerrechtler/n, der Piratenpartei und über 6.000 Bürgerinnen und Bürgern als Beschwerdeführer. Das geheime Kopieren von Wohnungsschlüsseln ist eine bekannte Stasi-Methode. Unsere Passwörter sind im digitalen Zeitalter wie Schlüssel zu unserer Wohnungstür. Wer Polizei und Geheimdiensten blauäugig vertraut, kennt nicht die zahlreichen Fälle, in denen Beamte ihre Möglichkeiten zum Ausspionieren ihres privaten Umfelds oder sogar zum Datenverkauf an Kriminelle missbraucht haben. Und wehe uns, wenn diese Spionagemöglichkeiten eines Tages sogar in die Hände einer nicht-demokratischen Regierung gelangen sollten. In einem Zeitalter der Sicherheitsideologie und Verunsicherung muss Innenpolitikern der Respekt vor unserer digitalen Privatsphäre täglich neu gelehrt werden. Denn eine vielfältige, offene und lebendige Gesellschaft kann nur frei von ständiger Überwachung und Kontrolle bestehen.”

Die Mitbeschwerdeführerin und Autorin Katharina Nocun kommentiert:

“Das Urteil bestätigt: Die gesetzlichen Hürden für tiefgreifende Eingriffe in die Privatsphäre sind viel zu niedrig. Zielgerichtete Ermittlung statt neuer Überwachungsschnittstellen sollte die Devise in einer Demokratie sein. Insbesondere vor dem Hintergrund der wiederkehrenden Diskussionen um Datenmissbrauch bei Polizei und Geheimdiensten ist es erfreulich, dass das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber nun auffordert, bei der Bestandsdatenauskunft nachzubessern. Zugleich ist es bedenklich, dass diese Regelung derart lange Bestand hatte, obwohl Datenschutzbehörden wiederholt auf Mängel hingewiesen haben. Es darf in einer Demokratie nicht zur Normalität werden, dass offensichtlich rechtswidrige Überwachungsbefugnisse erst aufgrund einer Intervention des Bundesverfassungsgerichts zurückgenommen werden. Das Urteil macht deutlich, dass eine lebendige Bürgerrechtsbewegung einen wichtigen Beitrag leistet, um den Schutz der informationellen Selbstbestimmung auch rechtlich einzufordern.”

Das Urteil folgt einer Sammel-Verfassungsbeschwerde gegen den staatlichen Zugriff auf Passwörter und die Identität von Internetnutzerinnen und -nutzern (sogenannte Bestandsdatenauskunft, Az. 1 BvR 1873/13, 1 BvR 2618/13). Diese wurde 2013 von den Bürgerrechtlern Katharina Nocun und Patrick Breyer als Erstbeschwerdeführer neben 6.373 weiteren Bürgerinnen und Bürgern erhoben.
Das Bundesverfassungsgericht begründet das Urteil damit, dass die manuelle Bestandsdatenauskunft das informationelle Selbstbestimmungsrecht und das Recht auf die Wahrung des Telekommunikationsgeheimnisses der Inhaber von Telefon- und Internetanschlüssen verletze.

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Kampf um Digitale Privatsphäre: Bundesverfassungsgericht urteilt über Bestandsdatenauskunft

Am Freitag entscheidet das Bundesverfassungsgericht über die Sammel-Verfassungsbeschwerde gegen den staatlichen Zugriff auf Passwörter und die Identität von Internetnutzerinnen und -nutzern (sogenannte Bestandsdatenauskunft, Az. 1 BvR 1873/13, 1 BvR 2618/13). Die Entscheidung ist ebenfalls relevant für das jüngst beschlossene Gesetz zur „Hasskriminalität“, das den staatlichen Datenzugriff auf Internetunternehmen wie Facebook, Google oder Twitter erweitert.

2013 erhoben die Bürgerrechtler Katharina Nocun und Patrick Breyer als Erstbeschwerdeführer neben 6.373 weiteren Bürgerinnen und Bürgern Verfassungsbeschwerde gegen die sogenannte Bestandsdatenauskunft. Nach diesem Gesetz können Behörden u.a. Internetnutzerinnen und -nutzer identifizieren und Zugangscodes zu Telekommunikationsdiensten herausgeben lassen, z.B. Passwörter zu E-Mail-Postfächern.

Die Mitbeschwerdeführerin und Autorin Katharina Nocun erklärt:

„Die Kritik der Bundesdatenschutzbeauftragten zeigt, dass hier dringend nachgebessert werden muss. Die gesetzlichen Hürden für tiefgreifende Eingriffe in die Privatsphäre sind viel zu niedrig. Dass es für die Identifizierung von Internetnutzern keinen Richtervorbehalt braucht, ist grob fahrlässig. Es kann nicht sein, dass BKA und Verfassungsschutz auch ohne konkreten Verdacht auf eine Straftat Internetnutzer ausspionieren dürfen. Wie leicht dies zu falschen Verdächtigungen und Datenbankeinträgen führen kann, habe ich leider am eigenen Leib erleben müssen. Weil ich eine Protestseite gegen die Bestandsdatenauskunft ins Netz gestellt habe, landete mein Name vollkommen zu Unrecht in der bundesweiten Polizeidatenbank für ‚Cybercrime‘. Von solchen skandalösen Vorgängen werden wir uns jedoch nicht einschüchtern lassen.“

Der Mitbeschwerdeführer und Europaabgeordnete der Piratenpartei Patrick Breyer:

„In einem Klima des politischen Überwachungswahns sind Datenabfragen unter viel zu geringen Voraussetzungen zugelassen worden. Dadurch ist die Gefahr, infolge einer Bestandsdatenabfrage zu Unrecht in das Visier von Ermittlern oder Abmahnkanzleien zu geraten, drastisch angestiegen. IP-Adressen sind ein sehr fehleranfälliges Ermittlungsinstrument, weil sie nicht auf den konkreten Nutzer schließen lassen. Ich rate allen Internetnutzern zum Einsatz eines Anonymisierungsdienstes, um sich vor falschem Verdacht und ungerechtfertigter Verfolgung zu schützen.“

In ihrer Stellungnahme an das Bundesverfassungsgericht unterstützte die Bundesdatenschutzbeauftragte die Verfassungsbeschwerde u.a. in den folgenden Punkten: Das Gesetz zur Bestandsdatenauskunft sei vielfach unklar, unverhältnismäßig weitreichend und widerspreche teilweise sogar „eindeutig den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts“. Abgefragte Zugangsdaten wie z.B. zu Cloud-Speichern oder zum Onlinebanking seien behördenintern bisher „einer Vielzahl von Personen zugänglich“, obwohl sie eigentlich besonderer Schutzvorkehrungen bedürften. Wegen der gestiegenen Bedeutung des Internets solle das Bundesverfassungsgericht abweichend von seiner bisherigen Rechtsprechung die Nachverfolgung von Internetnutzern anhand der IP-Adresse nur noch auf richterliche Anordnung zulassen.

In einem internen Bericht kritisierte die Bundesdatenschutzbeauftragte die Bestandsdatenabfragen des Bundeskriminalamts: Danach kundschafte das BKA mithilfe der Bestandsdatenauskunft Personen aus, die einer Straftat nicht einmal ansatzweise verdächtig seien, und liefere diese an ausländische Behörden aus – mit ungewissen Konsequenzen. Das Bundeskriminalamt nutzt die umstrittene Bestandsdatenauskunft inzwischen fast neunmal so oft wie noch 2013.

Quellen:
Die Beschwerdeschrift
Zusammenfassung der eingegangenen Stellungnahmen
Informationen zur Verfassungsbeschwerde

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Die Regierung antwortet

Die Bundesregierung verteidigt sich gegen unsere Verfassungsbeschwerde – und will mit einem neuen Gesetzentwurf zur “Hasskriminalität” sogar auf unsere Internet-Nutzungsdaten Zugriff erhalten.

Heise hat die Stellungnahmen zu unserer Verfassungsbeschwerde zusammengefasst. Im Wortlaut:

Das Bundesverfassungsgericht will noch dieses Jahr entscheiden. Ein Termin steht noch nicht fest.

 

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„ins Blaue hinein“: BKA-Bestandsdatenabfragen in der Kritik

Das Bundeskriminalamt (BKA) trägt im Dienste ausländischer Behörden Informationen über Bürger zusammen, die nicht einmal im Verdacht einer Straftat stehen. Dies kritisierte die damalige Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff in einem internen Bericht, der nun bekannt wurde.

Die Bundesdatenschutzbeauftragte weist in ihrem Bericht insbesondere auf Folgendes hin:

  • Das BKA habe teilweise auf unsubstantiierte Anfragen ausländischer Behörden Daten abgefragt.
  • Teilweise würden allgemein Netzwerke beteiligter Personen zu einer Szene abgefragt, ohne dass ein Tatverdacht vorliege. So wurden Daten über „Anarchisten“ mit der Unterstellung erhoben, es handele sich um linke Gewalttäter. Auch bei „extremistischen Vereinigungen“ sei teils nicht ersichtlich, welche Straftat oder ob überhaupt ein Strafverfahren vorliegt.
  • Es genüge schon ein Kontakt zu einem Beschuldigten, um abgefragt zu werden.
  • Ausländische Abfragen könnten auch einer „allgemeinen geheimdienstlichen Lageeinschätzung“ dienen, zu denen Bestandsdatenabfragen nicht zugelassen sind. Teilweise seien bei Anfragen aus dem Ausland Geheimdienste direkt beteiligt. Es gebe in diesen Fällen keine strikte Trennung zwischen Polizei und Geheimdienst.
  • Wegen einer verdächtigen Person seien in einem Fall auch alle anderen Bewohner ihres Hauses abgefragt worden.
  • Teilweise seien Informationen über Personen erhoben worden, die nur Zeugen oder Kontaktpersonen waren.
  • In einem Fall seien Bestandsdaten (Telekommunikationsdaten) zu einem „weiten Umkreis“ der Zielperson abgefragt worden.
  • Die lange Aufbewahrungsdauer von 10 Jahren beim BKA sei „sehr fragwürdig“. Die Dokumentation was, warum, wie lange gespeichert wird sei mangelhaft.

Das bedeutet: Wie ein Geheimdienst kundschaftet das BKA mithilfe der Bestandsdatenauskunft Personen aus, die einer Straftat nicht einmal ansatzweise verdächtig sind, und liefert diese an ausländische Behörden aus – mit ungewissen Konsequenzen.

Hintergrund der Datenzugriffe ist das „Terrorismusbekämpfungsgesetz“, das dem BKA Datenabfragen – besonders Bestandsdatenauskünfte – auch ohne Verdacht einer Straftat gestattet. Unsere Sammelverfassungsbeschwerde richtet sich auch gegen dieses Gesetz zur Bestandsdatenauskunft.

Wir haben das Bundesverfassungsgericht auf die Mängel aufmerksam gemacht.

Siehe auch die Berichte von:

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Bundeskriminalamt: Drastischer Anstieg der Bestandsdatenabfragen gegen Internetnutzer

Das Bundeskriminalamt nutzte die umstrittene Bestandsdatenauskunft zuletzt fast neunmal so oft wie noch 2013. Dies musste die Bundesregierung in der Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz einräumen, die die Bürgerrechtlerin und Autorin Katharina Nocun, der Bürgerrechtler und Spitzenkandidat der Piratenpartei zur Europawahl Dr. Patrick Breyer und über 6.000 weitere Beschwerdeführer eingereicht haben. Breyer rät Internetnutzern zu Schutzmaßnahmen.

Konkret stellte das Bundeskriminalamt 2013 noch 2.001 Bestandsdatenabfragen, 2014 2.340 Abfragen, 2015 4.751 Abfragen, 2016 8.752 Abfragen und 2017 17.428 Abfragen. Vorwiegend dienen solche Abfragen der Identifizierung von Internetnutzern.

Dr. Patrick Breyer warnt:

„In einem Klima des politischen Überwachungswahns sind Datenabfragen unter viel zu geringen Voraussetzungen zugelassen worden. Dadurch ist die Gefahr, infolge einer Bestandsdatenabfrage zu Unrecht in das Visier von Ermittlern oder Abmahnkanzleien zu geraten, drastisch angestiegen. IP-Adressen sind ein sehr fehleranfälliges Ermittlungsinstrument, weil sie nicht auf den konkreten Nutzer schließen lassen. Ich rate allen Internetnutzern zum Einsatz eines Anonymisierungsdienstes, um sich vor falschem Verdacht und ungerechtfertigter Verfolgung zu schützen.“

Auf Nachfrage des Bundesverfassungsgerichts musste die Bundesregierung auch eingestehen, einen gesetzlich vorgeschriebenen Bericht über die Auswirkungen des zunehmend genutzten IPv6-Protokolls auf den Grundrechtsschutz seit mehr als drei Jahren nicht vorgelegt zu haben. Während die Bundesregierung behauptet, das neue Internetprotokoll erleichtere Ermittlungen gegen Internetnutzer nicht, argumentieren die Beschwerdeführer, dass das Internetnutzungsverhalten gegenwärtig sehr viel länger rückverfolgbar sei als noch vor einigen Jahren. Seit Abschaffung der sogenannten Zwangstrennung bleibe die Kennung von Internetnutzern oft monatelang gleich und ermögliche eine Nachverfolgung der Internetnutzung über lange Zeiträume.

Hintergrund: Nach dem Gesetz zur Bestandsdatenauskunft können Behörden u.a. Internetnutzer identifizieren und Zugangscodes zu Telekommunikationsdiensten herausgeben lassen, z.B. Passwörter zu E-Mail-Postfächern. Zuletzt unterstützte der Bundesdatenschutzbeauftragte die Sammel-Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz und kritisierte die Maßnahme scharf.

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Bestandsdatenauskunft: Bundesdatenschutzbeauftragte schließt sich unserer Kritik an

Wie Spiegel Online berichtet, unterstützt die Bundesdatenschutzbeauftragte unsere Sammel-Verfassungsbeschwerde gegen den staatlichen Zugriff auf Passwörter und die Identität von Internetnutzern (sogenannte Bestandsdatenauskunft). Gegenüber dem Bundesverfassungsgericht beanstandet sie unter anderem die unsichere Aufbewahrung von Zugangsdaten zu Cloud-Speichern oder zum Onlinebanking.

Bereits 2013 erhoben Katharina Nocun und Patrick Breyer als Erstbeschwerdeführer neben 6.373 weiteren Bürgern Verfassungsbeschwerde gegen die sogenannte Bestandsdatenauskunft. Nach diesem Gesetz können Behörden u.a. Internetnutzer identifizieren und Zugangscodes zu Telekommunikationsdiensten herausgeben lassen, z.B. Passwörter zu E-Mail-Postfächern.

In ihrer Stellungnahme an das Bundesverfassungsgericht unterstützt die Bundesdatenschutzbeauftragte die Verfassungsbeschwerde nun u.a. in den folgenden Punkten: Das Gesetz zur Bestandsdatenauskunft sei vielfach unklar, unverhältnismäßig weitreichend und widerspreche teilweise sogar „eindeutig den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts“. Abgefragte Zugangsdaten wie z.B. zu Cloud-Speichern oder zum Onlinebanking seien behördenintern bisher „einer Vielzahl von Personen zugänglich“, obwohl sie eigentlich besonderer Schutzvorkehrungen bedürften. Wegen der gestiegenen Bedeutung des Internets solle das Bundesverfassungsgericht abweichend von seiner bisherigen Rechtsprechung die Nachverfolgung von Internetnutzern anhand der IP-Adresse nur noch auf richterliche Anordnung zulassen.

Die Mitbeschwerdeführerin Katharina Nocun, Autorin des Buchs „Die Daten, die ich rief“, erklärt:

„Die Kritik der Bundesdatenschutzbeauftragten zeigt, dass hier dringend nachgebessert werden muss. Die gesetzlichen Hürden für tiefgreifende Eingriffe in die Privatsphäre sind viel zu niedrig. Dass es für die Identifizierung von Internetnutzern keinen Richtervorbehalt braucht, ist grob fahrlässig. Es kann nicht sein, dass das BKA und Verfassungsschutz auch ohne konkreten Verdacht auf eine Straftat Internetnutzer ausspionieren dürfen. Wie leicht dies zu falschen Verdächtigungen und Datenbankeinträgen führen kann, habe ich leider am eigenen Leib erleben müssen. Weil ich eine Protestseite gegen die Bestandsdatenauskunft ins Netz gestellt habe, landete mein Name vollkommen zu Unrecht in der bundesweiten Polizeidatenbank für ‚Cybercrime‘. Von solchen skandalösen Vorgängen werden wir uns jedoch nicht einschüchtern lassen.“

Der Mitbeschwerdeführer und Spitzenkandidat der Piratenpartei zur Europawahl Patrick Breyer:

„Das geheime Kopieren von Wohnungsschlüsseln ist eine bekannte Stasi-Methode. Unsere Passwörter sind im digitalen Zeitalter wie Schlüssel zu unserer Wohnungstür. Ich hoffe, das Bundesverfassungsgericht trägt dem NSA-Skandal durch einen stärkeren Grundrechtsschutz Rechnung. Wer Polizei und Geheimdiensten blauäugig vertraut, kennt nicht die zahlreichen Fälle, in denen Beamte ihre Möglichkeiten zum Ausspionieren ihres privaten Umfelds oder sogar zum Datenverkauf an Kriminelle missbraucht haben. Und wehe uns, wenn diese Spionagemöglichkeiten eines Tages sogar in die Hände einer nicht-demokratischen Regierung gelangen sollten.“

Der Bevollmächtigte der Bundesregierung tritt der Verfassungsbeschwerde in seiner Stellungnahme entgegen.

Stellungnahme der Bundesdatenschutzbeauftragten

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Stellungnahme des Bevollmächtigten der Bundesregierung

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Die Beschwerdeschrift

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Positives Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zur Bestandsdatenauskunft

Ein neues Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte dürfte sich positiv auf die Verfassungsbeschwerde gegen die Bestandsdatenauskunft auswirken.

Die Beschwerdeschrift argumentiert, die Identifizierung von Internetnutzern anhand einer IP-Adresse müsse denselben Voraussetzungen wie die Verwendung sonstiger Verkehrsdaten (§ 100g StPO) unterworfen werden (Ziff. 3.1.2.4). Dies bestätigt nun der Europäische Menschenrechtsgerichtshof mit Urteil vom 24.04.2018 – Az. 62357/14, dessen Rechtsprechung das Bundesverfassungsgericht im Wege einer konventionsfreundlichen Auslegung der Grundrechte berücksichtigt.

In jenem Fall unterschied die anzuwendende Strafprozessordnung Sloweniens zwischen Verkehrsdatenauskünften, die eine richterliche Anordnung voraus setzten, und Bestandsdatenauskünften, die ohne richterliche Anordnung zugelassen waren.

Der Gerichtshof urteilt in Abs. 109, dass der Name und die Adresse eines Teilnehmers, der zur Verfolgung eines Internetnutzers anhand einer dynamischen IP-Adresse erfragt wird, “untrennbar verbunden” erscheine mit dem Inhalt der Kommunikation. Er begründet dies mit dem notwendigen Schutz von Informationen, die viel über die Online-Aktivitäten einer Person enthüllen könnten, einschließlich sensibler Details ihrer Interessen, Einstellungen und ihres Intimlebens.

In Abs. 129 führt der Gerichtshof am Ende aus, der Rückgriff auf die Vorschriften über die Bestandsdatenauskunft zur Identifizierung eines Internetnutzers anhand einer dynamischen IP-Adresse sei “offensichtlich unangemessen” gewesen und hätte “praktisch keinen Schutz vor willkürlichen Eingriffen” gewährleistet. Dies verletze Art. 8 EMRK. Geboten gewesen wäre eine richterliche Anordnung.

Dies bestätigt die Argumentation der Beschwerdeschrift, wonach die Identifizierung von Internetnutzern anhand einer IP-Adresse (§ 113 Abs. 1 S. 3 TKG) zum Schutz der Grundrechte denselben Voraussetzungen wie die Verwendung sonstiger Verkehrsdaten (§ 100g StPO) unterworfen werden muss (Ziff. 3.1.2.4), was u.a. § 100j Abs. 2 StPO nicht gewährleistet.

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Neuigkeiten zur Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur Bestandsdatenauskunft

Zu der Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur Bestandsdatenauskunft liegen nun Stellungnahmen u.a. der Bundesregierung vor. Die Berichterstattung ist Bundesverfassungsrichterin Dr. Yvonne Ott übertragen worden. Die Verfassungsbeschwerde wird somit weiter bearbeitet und wir melden uns, sobald wir die eingegangenen Stellungnahmen vorliegen und ausgewertet haben.

Da unser langjähriger Weggefährte und Freund Meinhard Starostik im vergangenem Monat verstorben ist, vertritt uns ab sofort der Rechtsanwalt und Bürgerrechtler Jonas Breyer. Im Zuge dessen haben die Erstbeschwerdeführer die hierzu notwendigen Unterlagen zur Erteilung einer Anwaltsvollmacht an das Bundesverfassungsgericht gesendet. Leider ist es nicht möglich, ebenfalls neue Vollmacht der fast 6000 Mit-Beschwerdeführer einzuholen. Wir bitten um Verständnis dafür, dass ein Anschreiben aller Mit-Beschwerdeführer sowohl unsere als auch die Kapazitäten der Kanzlei übersteigt. Hierzu wird voraussichtlich seitens der Anwaltskammer die Bestellung eines Abwicklers veranlasst werden. Die Aussichten der Verfassungsbeschwerde auf Erfolg werden hierdurch nicht berührt.

Wir trauern sehr darum, dass Meinhard Starostik von uns gegangen ist. Er hat nicht nur diese Verfassungsbeschwerde betreut, sondern zuvor bereits Klagen u.a. gegen die Vorratsdatenspeicherung und den Elektronischen Entgeltnachweis (ELENA) erfolgreich vertreten. Meinhard Starostik war eine tragende Säule der überwachungskritischen Bewegung in Deutschland und hat sich durch seine Expertise und seinen Einsatz verdient gemacht hat. Wir werden seine Leidenschaft und seinen unerschütterlichen Willen vermissen. Er fehlt uns schon jetzt so sehr, dass es schmerzt.

Wir werden diese Klage auch in seinem Namen weiterführen.

Meinhard Starostik und MItstreiter reichen die Verfassungsbeschwerde gegen die VDS ein

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Bundesregierung muss sich zu unserer Bestandsdaten-Verfassungsbeschwerde äußern

Das Bundesverfassungsgericht will die von 5.800 Bürgern unterstützte Verfassungsbeschwerde gegen die umstrittene Bestandsdatenauskunft zur Identifizierung von Internetnutzern und zur Abfrage von Passwörtern prüfen. Es hat die Bundesregierung und die Datenschutzbeauftragten aufgefordert, bis zum 30. Juli 2017 Stellung zu beziehen.[1][2]

Der Kieler Abgeordnete und Sprecher der Piratenpartei Deutschland für Datenschutz, Patrick Breyer und Katharina Nocun, ehemalige Politische Geschäftsführerin der Piratenpartei Deutschland, haben 2013 als Erstbeschwerdeführer eine Verfassungsbeschwerde gegen das Bestandsdatengesetz eingereicht. Vertreten werden sie durch den Rechtsanwalt Meinhard Starostik, der bereits die erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung vertreten hat. Starostik ist Richter am Landesverfassungsgericht Berlin. Die Kläger sehen dieses Gesetz zur Datenabfrage als verfassungswidrigen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.

Karlsruhe prüft zeitgleich eine Verfassungsbeschwerde von sechs Landtagsabgeordneten der Piratenpartei gegen das schleswig-holsteinische Landesgesetz zur Bestandsdatenauskunft und gegen das Telemediengesetz (1 BvR 1732/14). Diese Beschwerde richtet sich nicht nur gegen Datenauskünfte von Telekommunikationsanbietern wie der Telekom, sondern auch von „Telemedien-Diensteanbietern“ wie Facebook, Google oder Twitter. Sie soll die Herausgabe von Daten über Internetnutzer und ihr Kommunikations- und Surfverhalten einschließlich ihrer Passwörter ohne richterliche Anordnung bereits bei Verdacht von Bagatelldelikten stoppen.

“Ich hoffe, dass das Bundesverfassungsgericht diesen staatlichen Angriff auf die Vertraulichkeit unserer Passwörter und unsere Anonymität im Internet stoppt”, erklärt Patrick Breyer. “Menschen in Notlagen, Wirtschaftsunternehmen, Regierungsbehörden, Journalisten, politische Aktivisten – sie alle sind in bestimmten Situationen auf anonyme Kommunikation und Internetnutzung angewiesen. Wer die Freiheit aufgibt, um etwas Sicherheit zu gewinnen, der ist nur einen Regierungswechsel vom autoritären Überwachungsstaat entfernt.”

“Ein Urteil hätte große Relevanz für die derzeit diskutierte Herabsenkung der Hürden für die Identifizierung von Social-Media-Nutzern im Rahmen des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes”, erklärt Katharina Nocun. “Entgegen den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts wurde mit dem Gesetz zur Bestandsdatenauskunft Geheimdiensten und Polizeibehörden ein Freifahrtschein gegeben, um Daten ohne Anhaltspunkte für das Vorliegen einer konkreten Gefahr abzufragen. Durch das Netzwerkdurchsetzungsgesetz sollen nun die Hürden für Abfragen durch Privatpersonen gesenkt werden. Wir sind zuversichtlich, dass Karlsruhe rechtzeitig klare Grenzen zieht, um die Privatsphäre der Nutzer zu schützen.”

Geprüft wird die Sammel-Verfassungsbeschwerde von 5.800 Personen gegen das Bundesgesetz zur Bestandsdatenauskunft (1 BvR 1873/13 und 1 BvR 2618/13). Erstbeschwerdeführer sind die ehemalige politische Geschäftsführerin der Piratenpartei Katharina Nocun und der Themenbeauftragte für Datenschutz der Piratenpartei Deutschland Patrick Breyer. Die Beschwerde beanstandet u.a. das Fehlen einer eindeutigen und normenklaren gesetzlichen Regelung, unter welchen Voraussetzungen Anbieter Zugangssicherungscodes wie Mailbox-PINs oder E-Mail-Passwörter an Staatsbehörden herausgeben dürfen.

Weitere Informationen und die Beschwerdeschrift im Volltext: www.bestandsdatenauskunft.de

Quellen:

[1] Bundesverfassungsgericht zur ersten Verfassungsbeschwerde (Bund)
[2] Bundesverfassungsgericht zur zweiten Verfassungsbeschwerde (Schleswig-Holstein)

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Sammel-Verfassungsbeschwerde von 5.800 Menschen gegen Bestandsdaten-Schnüffelgesetz eingereicht

Rund 6.000 Menschen haben sich der Verfassungsbeschwerde gegen das Bestandsdatengesetz angeschlossen, das dem Staat die Identifizierung von Internetnutzern und den Zugriff auf Passwörter erlaubt. Initiiert wurde die Beschwerde von Katharina Nocun und mir.

Gestern ist nun die 871 Seiten lange Beschwerdeschrift samt 18 Aktenordnern mit 5.839 gültigen Vollmachten beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht worden. Mit dabei waren unter anderem der stellvertretende Bundesvorsitzende der Piratenpartei Sebastian Nerz und der Karlsruher Bundestagskandidat Sven Krohlas.

Die Menschen, die sich über die Verletzung ihrer Grundrechte durch das Gesetz zur Bestandsdatenauskunft beschweren, haben im Internet ein Vollmachtsformular ausgefüllt. Aus ihren Eingaben wurde ohne Speicherung der Daten eine Vollmacht mit QR-Code erstellt. Nach Eingang der unterzeichneten Vollmacht wurden die Daten über den QR-Code digital erfasst und daraus die Beschwerdeschrift erstellt. Weil jeder Beschwerdeführer unterschiedlich von dem Gesetz betroffen ist, ist die Beschwerdeschrift 871 Seiten lang. Dem Bundesverfassungsgericht wurden die Daten der Beschwerdeführer außerdem auch auf CD eingereicht, um die Bearbeitung zu erleichtern.

Das von CDU, CSU, FDP und SPD verabschiedete Bestandsdatengesetz geht deutlich über die bisherige Rechtslage hinaus und baut Schutzvorschriften ab:

  1. Der staatliche Zugriff auf Kommunikationsdaten ist nicht mehr auf Einzelfälle beschränkt.
  2. Es ist eine elektronische Schnittstelle zur vereinfachten Abfrage von Kommunikationsdaten eingeführt worden.
  3. Bundeskriminalamt und Zollkriminalamt erhalten in weitem Umfang Zugriff auf Kommunikationsdaten, wo Eingriffe in das Fernmeldegeheimnis bisher nicht gestattet sind (z.B. als Zentralstelle, zum Personenschutz).

Aus unserer Sicht ist das Gesetz in mehreren Punkten verfassungswidrig. Entgegen den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts werden Zugriffe auf Kommunikationsdaten durch Polizeibehörden nicht beschränkt auf Fälle konkreter Gefahr oder des Verdachts einer Ordnungswidrigkeit oder Straftat. Entgegen den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts wird die Identifizierung von Internetnutzern zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nicht auf “besonders gewichtige Ordnungswidrigkeiten” beschränkt. Entgegen den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts setzt die Identifizierung von Internetnutzern durch Geheimdienste nach dem Gesetz auch keine tatsächlichen Anhaltspunkte für das Vorliegen einer konkreten Gefahr voraus.

Wir werden euch über das weitere Verfahren auf dem Laufenden halten.

Unterdessen hat eine Reihe von Bundesländern ihrer Landespolizei und ihrem Landesverfassungsschutz ebenfalls Zugriff auf unsere Telekommunikationsdaten eingeräumt. Diese Gesetze weisen vielfach dieselben Verfassungsverletzungen auf wie das Bundesgesetz. Verantwortlich sind dafür CDU/CSU, FDP, SPD und Grüne. Die Landesgesetze sind nicht Gegenstand der nun eingereichten Sammel-Verfassungsbeschwerde.

Jetzt im Vorfeld der Bundestagswahl informiert das Portal Bürgerrechte wählen darüber, welche Parteien weitere Überwachungsgesetz beschließen und welche Parteien die Freiheitsrechte stärken wollen. Die Überwachungsbilanz der Vergangenheit ist dort ebenso aufgeführt wie ein Wahltest, mit dem man die eigenen Positionen mit den Meinungen der Parteien abgleichen kann.

www.buergerrechte-waehlen.de

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