Stellungnahmen

Vertreter der Bürgerrechtsbewegung, Datenschützer, Journalisten- und Wirtschaftsverbänden haben das Gesetz zur Bestandsdatenauskunft kritisiert und davor gewarnt, dieses Gesetz zu verabschieden.

Gesellschaft für Informatik e.V.

Strafverfolgungs- und Ermittlungsbehörden müssten natürlich die Möglichkeit haben, unter engen Voraussetzungen und nur in Ausnahmefällen auf diese Telekommunikationsdaten zuzugreifen, so Pohl. „Mit den geplanten Änderungen wird das Telekommunikationsgeheimnis allerdings nicht nur im Kern ausgehöhlt, sondern auch das Grundrecht der Bürgerinnen und Bürger auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme (sog. Computergrundrecht) massiv verletzt“, sagte Pohl. Der Arbeitskreis fordere daher die Bundesländer auf, am 3. Mai im Bundesrat gegen das geplante Gesetz zu stimmen.

Deutscher Journalisten-Verband (DJV)

Mit der Änderung des Telekommunikationsgesetzes würde es für staatliche Behörden wie die Polizei erheblich einfacher, z. B. IP-Adressen anzufordern. Die Auskunft dieser Bestandsdaten soll sogar ohne Einbeziehung eines Richters möglich gemacht werden. Eine Information über die Abfrage sollen die Betroffenen nicht erhalten. Unter völlig unbestimmten Voraussetzungen soll die Polizei auf Mailbox-PINs und Log-in-Daten für E-Mail-Konten zugreifen können.

„Journalisten sind verpflichtet, ihre Informanten zu schützen“, sagte der DJV-Vorsitzende. „Das ist nicht mehr möglich, wenn Polizei und Zoll legal E-Mails lesen und Mailbox-Anrufe mithören können.“ Die Länderkammer müsse der Bestandsdatenauskunft die rote Karte zeigen.

Unabhängiges Landesdatenschutzzentrum Schleswig-Holstein (ULD)

Thilo Weichert, Leiter des ULD: „Die Regelungen, so wie sie jetzt sind, würden Telekommunikationsanbieter zu Auskunftsstellen der Sicherheitsbehörden machen. Es ist ärgerlich, dass die Bundesregierung einen derart schlampigen Entwurf vorlegt, der offensichtlich erneut den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht genügt. Sollten Bundesrat und Bundestag als Gesetzgeber diese Mängel nicht beseitigen, so wird eine Verfassungsklage wohl wieder erfolgreich sein. Damit würde dem Grundrechtsschutz, aber auch dem Ansehen der Sicherheitsbehörden und der Vertrauenswürdigkeit der Telekommunikation ein Bärendienst erwiesen. Wir setzen unsere Hoffnungen in den Bundesrat.

Der Leiter des ULD Thilo Weichert: „Im Interesse der Sicherheitsbehörden wie des Datenschutzes wäre es nicht schön, wenn das Gesetz erneut vom Bundesverfassungsgericht kassiert würde. Ohne die von uns angemahnten Änderungen ist dies sehr wahrscheinlich. Ich hoffe, dass sich der Bundesrat seiner Verantwortung bewusst ist.“

Verband deutscher Internetwirtschaft e.V. (eco)

„In Anbetracht der Tatsache, dass qualitativ ein Eingriff in das Fernmeldegeheimnis erfolgt, enthält der vorliegende Entwurf für eine Neuregelung der Bestandsdatenauskunft nur unzureichende grundrechtssichernde Regelungen. Problematisch ist vor allem, dass es keiner gerichtlichen oder staatsanwaltschaftlichen Anordnung bedürfen soll“, kritisiert Henning Lesch, eco Leiter Recht & Regulierung, und fordert: „Es muss eine qualifizierte Rechtsgrundlage geschaffen werden, die den Anforderungen an das Verhältnismäßigkeitsprinzip genügt.“

Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e. V. (VATM)

“Von Seiten der Wirtschaft und der Verbände wurden erhebliche Bedenken angemeldet, da die Bestandsdatenauskunft in der vorliegenden Form sehr gravierende Auswirkungen auf die betroffene Telekommunikationsbranche haben würde. Es verwundert daher sehr, dass die nur vereinzelten Änderungswünsche der Länder übernommen wurden, die doch sehr gravierenden Bedenken der Wirtschaft jedoch völlig unberücksichtigt geblieben sind.”

Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM)

“Zunächst möchten wir darauf hinweisen, dass § 113 Abs. 1 TKG-E gegebenenfalls missverstanden werden könnte, wenn es um die Beauskunftung dynamischer IP-Adressen geht. Wir befürchten, dass mangels weiterer Klarstellung der Eindruck erweckt werden könnte, dass § 113 Abs. 1 TKG-E Strafverfolgungsbehörden die Abfrage von dynamischen IP-Adressen erlaubt. Dies würde dazu führen, dass Unternehmen mit zahlreichen, unberechtigten Auskunftsverlangen konfrontiert würden, die nicht von § 113 Abs. 1 TKG-E gedeckt wären. Denn dynamische IP-Adressen dürfen nach dieser gesetzlichen Grundlage nur zu internen Zwecken verarbeitet werden, wenn dies für eine Bestandsdatenauskunft erforderlich ist. Daher halten wir es für wichtig, eine derartige Fehlinterpretation durch eine entsprechende Klarstellung zu verhindern.”

Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat)

“Das schlägt dem Fass den Boden aus,” kommentiert Kai-Uwe Steffens vom AK Vorrat den Beschluss. “Diese maßlosen Forderungen der Justizminister öffnen einem willkürlichen Umgang mit persönlichen und Unternehmensdaten Tür und Tor. Seriöse Politik im Interesse der Menschen sieht anders aus. Sollten diese absurden Ideen tatsächlich geltendes Recht werden, müsste man streng genommen allen privaten und gewerblichen Anwendern der verschiedenen Dienste dringend empfehlen, deren Nutzung einzustellen bzw. auf ausländische Anbieter auszuweichen.”