In Mecklenburg-Vorpommern soll die Polizei nach dem Willen von SPD und CDU ohne richterliche Anordnung selbst E-Mail-Passwörter und PINs anfordern dürfen, berichtet der Nordkurier. Datenschutzbeauftragter, Linke und Grüne protestieren.
In Schleswig-Holstein wiederum wollen SPD, Grüne und SSW Bestandsdaten nicht nur von Telekommunikations- sondern auch von Internetdiensten wie Facebook, Twitter usw. abgreifen lassen.
Wie sehen die Pläne eures Bundeslandes aus?
- Unter welchen inhaltlichen Voraussetzungen sollen Polizei und Verfassungsschutz Passwörter anfordern dürfen? Gibt es einen Richtervorbehalt?
- Unter welchen inhaltlichen Voraussetzungen sollen Polizei und Verfassungsschutz Internetnutzer identifizieren dürfen? Gibt es einen Richtervorbehalt?
- Unter welchen inhaltlichen Voraussetzungen sollen Polizei und Verfassungsschutz sonstige Bestandsdaten anfordern dürfen? Gibt es einen Richtervorbehalt?
- Sollen auch Internetdienste (Telemedien) durchleuchtet werden dürfen?
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