SPD-Innenministerium pushte Schnüffelgesetz mit Falschinformationen

Heute wurde bekannt, dass das SPD-geführte nordrhein-westfälische Innenministerium die Annahme des verfassungswidrigen Gesetzes zur Bestandsdatenauskunft mit Fehlinformationen durchzudrücken versucht hat. Möglicherweise mit Erfolg: Wenige Tage vor der entscheidenden Abstimmung im Bundesrat gab die Berliner SPD ihren Widerstand auf und machte so den Weg für das weitreichende Datengesetz frei.

Und so führte das Innenministerium die Politik in die Irre:

Achtung!! wird dieses Zustimmungsgesetz vom Bundesrat blockiert, dann können die Strafverfolgungsbehörden ab dem 30.6.2013 keine Bestandsdatenabfragen (Wem gehört eine bestimmte Telefonnummer, bzw. welche Telefonnummer hat eine bestimmte Person – Inhaltsdaten sind nicht betroffen)) bei Telekommunikationsunternehmen mehr vornehmen. Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaften sind dann in weiten Teilen ausgeschlossen, da diese Abfragen zur Feststellung von Straftätern, zur Auffindung von Vermissten und zur Vorbereitung von Telekommunikationsmaßnahmen unerlässlich sind!

Diese Darstellung ist eindeutig falsch. Über das automatisierte Abrufverfahren (§ 112 TKG) hätten die Strafverfolgungsbehörden auch ohne die umstrittene Neuregelung weiterhin in Erfahrung bringen können, wem eine Rufnummer gehört bzw. unter welcher Nummer eine Person telefoniert. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Bestandsdatenauskunft schränkte dieses Abrufverfahren nicht ein.

Alle Sicherheitsbehörden können keine dynamischen IP-Adressen mehr abfragen. Suizid- und Amokandrohungen können nicht mehr wirksam aufgeklärt werden. Die Internetaufklärung bei Islamisten und anderen Terroristen ist ebenso wie bei Kinderpornographie nicht mehr möglich.

Auch dies ist falsch. Unter den Voraussetzungen einer Verkehrsdatenabfrage (z.B. § 100g StPO) hätten Internetkennungen weiterhin zugeordnet werden können – mit richterlichem Beschluss und zur Aufklärung erheblicher oder über das Netz begangener Straftaten. IP-Abfragen zur Verfolgung von Terrorismus oder Missbrauchsdarstellungen wären weiterhin möglich gewesen. Das nun beschlossene Bestandsdatengesetz erlaubt Zuordnungen schon bei Verdacht einer Ordnungswidrigkeit oder Bagatelldelikten wie Beleidigung – ohne Richtervorbehalt. Das hat weder mit Terrorismus noch mit “Kinderpornographie” etwas zu tun.

Sowohl die Änderung des VSG wie auch des PolG beruhen auf dem neuen TKG und müssten geändert werden. Ein Verfahrensabschluss bis zum 30.6.2013 wäre dann nicht mehr möglich, wg. der Sommerpause ist dann ein Abschluss erst Ende des Jahres realistisch.

Hätte der Bundesrat am 3. Mai Einspruch gegen das Bestandsdatengesetz eingelegt, hätte der Vermittlungsausschuss durchaus bis zur nächsten Bundesratssitzung im Juni nachbessern können. Alle Gesetze hätten vor Ablauf der vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Übergangsfrist rechtzeitig in Kraft treten können. (Hätten CDU/CSU, FDP und SPD im Bundestag zuvor nicht versagt, wäre noch mehr Zeit gewesen.)

So wie das durchgedrückte Gesetz jetzt formuliert ist, ist es klar verfassungswidrig. Mach mit bei der Sammel-Verfassungsbeschwerde, um es zu stoppen!

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