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Allein durch die Feststellung wer mit wem kommuniziert hat, lassen sich Umstände und Inhalt rekonstruieren. Bestandsdaten verdienen daher aus gutem Grund einen besonderen Umgang und eine leichtfertige Herausgabe dieser Daten an staatliche Behörden greift in unser aller Freiheit ein.

Wer befürchtet, nicht anonym kommunizieren zu können und negative Folgen für sich befürchten muss, ändert sein Verhalten. Menschen, die überwacht werden, passen sich in ihrem Verhalten an. Medizinische, psychologische oder juristische Beratung wird dann womöglich nicht mehr wahrgenommen, Presseinformanten und Whistleblower lassen den Anruf bei der Redaktion vielleicht lieber bleiben und politischer Aktivismus unterbleibt dann vielleicht. Der Deutsche Journalisten-Verband lehnt das Gesetz daher aus gutem Grund ab. Überwachung hat direkte Auswirkungen für die Demokratie. Moderne Demokratie braucht vertrauliche Kommunikation zwischen Bürgern. Deswegen fordern wir, den staatlichen Zugriff auf Telekommunikationsdaten allenfalls in Ausnahmefällen zuzulassen. Der Bedeutung von Bestandsdaten wird es nicht gerecht, dass gerade diese besonders sensiblen und besonders geschützten Informationen unter geringeren Voraussetzungen zugänglich sein sollen als beliebige sonstige Kundendaten, die nur mit richterlicher Anordnung beschlagnahmt werden dürfen.

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11 Antworten zu Mitmachen

  1. Torsten008 sagt:

    Hier die ungefähre Wiedergabe eines Foren-Artikels den ich vor einiger Zeit im Netz gelesen habe:
    Der Artikel beschrieb ein Gedankliches “Worst-Case-Szenario” vor den offensichtlich vielen tausend Internetusern in Deutschland Angst haben.

    Ungefähres Zitat des Artikels:

    “Der User “xy” ist in der beim surfen in Internet in der Vergangenheit einmal ungewollte auf eine Seite mit illegalen Inhalt gestoßen. (Um was es hier geht wurde in dem Beispiel nicht genau benannt)
    “xy” hat Angst bekommen, sogleich alle Temporären Internetdaten gelöscht und seinen Router neugestartet, da er einen Anschluss mit Dynamischer IP-Adresse hat.
    Seine IP Adresse wurde jedoch bei dem Zugriffe auf diese Seite von einer Strafverfolgungsbehörde registriert. Die Behörde verlangt nun von dem zurückgeverfolgten Internet-Provider die Herausgabe der Bestandsdaten jener Person, die zum entsprechenden Zeitpunkt mit jener IP-Adresse online war.
    Der Provider speichert seine IP-Protokolle jedoch nur für 3, 14 oder 30 Tage (was auch immer). Die Datenabfrage der Behörde kam jedoch erst nach dieser Zeitspanne bei dem Provider an, und somit konnte dieser keine Auskunft über die Zuweisung der IP-Adresse mehr geben.

    In Zukunft kann die Behörde nun auch bei Google, Facebook, Twitter, usw. eine Abfrage über jene IP-Adresse starten. Die Dienste der Sozialen Netzwerke, welche die Anfrage bekommen haben schauen nun in ihren Datenbanken nach ob besagte IP-Adresse an jenem Tag und zur ungefähren Uhrzeit des Tatzeitpunktes irgendwo verwendet wurde und ein User damit eingeloggt war.
    Da “xy” bei damaligen Tatzeitpunkt beim Surfen in Internet auch gleichzeitig noch mit seinem Fackbook-Account verbunden war, findet Facebook nun besagte IP in seinen Datenbanken und gibt die Daten des Users “xy” an die Behörde weiter.

    “xy” bekommt nun doch letztendlich doch noch Post von der Staatsanwaltschaft…

    Dieser Vorfall könnte Theoretisch sogar schon Montage, wenn die gar Jahre zurückliegen. Die Datenbanken der Sozialen-Netzwerke speichern die IP-Adressen ihrer User bei jeden Login auf unbestimmte Zeit.

    So können die Strafverfolgungsbehörden ab 1. Juni selbst noch Fälle zurückverfolgen, die bereits viele Jahre her sind.
    Und die Listen der gespeicherten IP-Adressen die man zu einem damaligen Zeitpunkt nicht zuordnen konnte sind lang.”

    Ich habe diesen Artikel leider nicht wiederfinden können, sonst hätte ich einen Link mit gepostet.

    Ist diese Szenario realistisch oder doch nur reine “Panikmache” die im Internet kursiert?
    Es hieß dort, das so möglicherweise in den nächsten Monaten hunderttausenden von Strafanträgen auf unvorsichtige Internet-Surfer zukommen könnten/würden.

  2. Que Sera sagt:

    Hi zusammen,
    ich habe es euren Partnern von opbigbrotheir auch geschrieben. Ich finde eure Protestaktionen super und werde diese auch in Zukunft unterstützen.
    In unser aller Interesse wäre es wünschenswert wenn ihr die Aktion am 01.06.2013 etwas mehr hervorheben würdet. Wenn ein Neuling auf eure Seite kommt wird er nichts von den Protestaktionen am Samstag erfahren. Vielleicht konnte ihr die Tage noch darauf aufmerksam machen.

    Grüße und Unterstützung

    Que Sera

  3. Jörg P. sagt:

    Liebe Piraten,
    warum wird mein Beitrag, die Antwort zu dem Beitrag von Björn, denn einfach gelöscht ? Ist dass Euer Umgang mit Meinungsfreiheit und Informatieller Selbstbestimmung.

    • Max sagt:

      Lieber Jörn,

      wir schalten die Beiträge per Hand frei, da wir keine rechte Propaganda und ähnlichen Quatsch hier eine Platform geben wollen. Ich hoffe, das ist für dich verständlich. Wir mach das Ehrenamtlich. Nachdem du den Beitrag abgeschickt hast müsste “Your comment is awaiting moderation” bei deinem Beitrag gestanden haben. Das bedeutet, das der Beitrag noch von einem von den Admins freigeschaltet werden muss. Du hast deinen Beitrag um 3 Uhr nachts geschrieben wenn ich das richtig sehe. Leider sind wir nicht rund um die Uhr erreichbar, da wir alle noch ein Berufsleben haben und das Ganze hier vollkommen ehrenamtlich machen. Es findet hier keine Zensur von sachlicher Kritik statt. Deine Sorge ist unbegründet.

      Und wir sind übrigens nicht alle Piraten ;)

  4. Alex sagt:

    Gibt es denn auch Petitionen die man unterzeichnen kann? (Damit ich zumindest mein Gewissen beruhigen kann.)

  5. Jörg P. sagt:

    Hallo !

    Ich finde, dass das Thema “Bestandsdatenauskunft” von Euch zu grob dargestellt wird und einzelne Punkte dabei verschwiegen werden.

    Es ist zwar richtig, dass das neue Gesetz eine Bestandsdatenauskunft auch bei Ordnungswidrigkeiten zulässt. Allerdings benötigt die jeweilige Behörde dazu ersteinmal die benutzen bzw. hinterlassenen IP Adressen des Benutzers. Und die bekommt sie erst mit einem richterlichem Beschluss gem. § 100 g StPO, bei Straftaten von erheblicher Bedeutung. Es ist also nicht so einfach einen Internetbenutzer zu identifizieren, wie ihr es darstellt.

    Ich finde, das ist so nicht in Ordnung und ist nur Panikmache.
    Seriös ist das nicht.

    Gruß
    Jörg P.

    • Björn sagt:

      Leider verwechselst du hier 2 Dinge. Aber keine Sorge, dass hat die CDU im Landtag von Schleswig-Holstein auch gemacht…

      Das eine sind die Verkehrsdaten (darauf zielst du ab) und die sind bisher im Telekommunikationsgesetz geregelt.

      Das andere ist das neue Gesetz. Die Textstelle im Entwurf lautet:
      Die in eine Auskunft aufzunehmenden Daten dürfen auch anhand einer zu bestimmten Zeitpunkten zugewiesenen Internetprotokoll-Adresse bestimmt werden; hierfür dürfen Verkehrsdaten automatisiert ausgewertet werden.

      Im Klartext heißt das, dass die Hürde hintenrum so weit abgesenkt wurde, das sie in der Realität gar nicht mehr existiert. Wie sich das Verhalten ändert, wenn nur noch ein klitzekleiner Knopfdruck oder ein Häkchen mehr vorm Zugriff auf viele andere Daten “schützt”, wurde auch schon mehrfach bewiesen – das leider nicht im Sinne des Bürgers. Immer.

      Und um der Ehrlichkeit vollständig Genüge zu leisten: ja, es gibt einen Richtervorbehalt, aber nur theoretisch, da gerade mal 5% der Anträge der Polizei geändert werden müssen und dann durchgehen. Es werden nur 0,4% abgelehnt! Der Rest geht dann halt durch… 2/3 innerhalb eines Tages – so viel zur genauen Prüfung…
      (die Studien dazu gibt bei der Universität Bielefeld und dem Max-Planck-Institut für internationales Strafrecht)

      • Jörg P sagt:

        Tut mir Leid, aber Du irrst Dich schon wieder.
        Die neue Regelung im § 113 TKG:
        “Die in eine Auskunft aufzunehmenden Daten dürfen auch anhand einer zu bestimmten Zeitpunkten zugewiesenen Internetprotokoll-Adresse bestimmt werden; hierfür dürfen Verkehrsdaten automatisiert ausgewertet werden.”

        zielt darauf ab, dass die Nutzerdaten zu den IP Adressen nun aufgrund einer konkreten Rechtsvorschrift übermittelt werden dürfen.
        Das heißt: Wenn die Strafverfolgungsbehörde eine IP Adresse hat, kann sie beim Netzbetreiber dazu die Nutzerdaten verlangen. Aber : Die IP Adresse bekommt die Behörde bei dem jeweiligen Diensteanbieter nur aufgrund eines richterlichen Beschlusses gem § 100 g StPO !!!

        Es ist aufgrund der Neuregelung, nicht einfacher geworden an Verkehrsdaten (und somit IP Adressen ) zu kommen.
        Der Richtervorbehalt ist nicht nur theoretischer Natur. Er kommt voll zum Tragen. Wenn lediglich 0,4 % abgelehnt werden, was ich persönlich nicht glaube, es werden mehr sein, dann haben die restlichen Anträge die Voraussetzungen erfüllt.
        Die Zeiten ändern sich und man muss nunmal auch die Strafgesetze und somit auch die Vorschriften in der Strafverfolgung anpassen.

        Und nochmal: die Polizei bekommt die IP Adresse eines Nutzers nur bei Straftaten von erheblicher Bedeutung mitgeteilt und dass auch nur mit einem Gerichtsbeschluss. Ich weiß nicht was daran falsch sein soll…

        • Max Grossenbrunn sagt:

          “Und nochmal: die Polizei bekommt die IP Adresse eines Nutzers nur bei Straftaten von erheblicher Bedeutung mitgeteilt und dass auch nur mit einem Gerichtsbeschluss. ”

          -> Ein Internetauktionshaus zeigt User xy an, da sich dieser mit offenbar falscher Identität angemeldet hat. In der Anzeige wird natürlich auch die IP-Adresse des Accountinhabers genannt. Wo braucht die Polizei da einen richterlichen Beschluss um die IP zu erhalten, wenn doch die IP schon in der Anzeige genannt wird?
          Wo ist mein Denkfehler?

    • Max sagt:

      Hallo Jörn,

      nein, das ist nicht zutreffend. Recht ist eben nicht nur Theorie sondern auch Praxis.

      In der Praxis geben Forumsbetreiber und andere Internetplatformen auch ohne richterlichen Beschluss auf Anfrage umfassende Daten heraus. Skype bietet auf Basis einer ähnlichen Freiwilligen Kooperation auch Schnittstellen für Behörden an. Die IP-Adresse ist da noch das geringste. Die haben kein Interesse daran, sich mit der Polizei anzulegen. Nur ganz selten riskieren Platformsbetreiber einmal eine Verweigerung einer Herausgabe der Identität ihrer Nutzer. Die Redaktionsräme der Augsburger Zeitung wurden im letzten Jahr durchsucht weil ein CSU-Politiker sich von einem harmlosen Kommentar über Tankstellen-Verkaufsregeln bei Alkohol persönlich beleidigt gefühlt hatte: http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/augsburger-allgemeine-anordnung-der-durchsuchung-war-rechtswidrig-a-890047.html

      • Jörg P. sagt:

        Ich weiß echt nicht woher ihr eure Infos bezieht. Ich kann Dir versichern, dass die Polizei von einem deutschen Betreiber keine IP Adressen ohne richterlichen Beschluss bekommt. Selbst wenn dass so wäre, bestünde ein Beweisverwertungsverbot ! Wenn, dann handelt es sich um eine zu vernachlässigende Ausnahme.

        Die von Euch angesprochenen Betreiber, die Daten herausgeben haben ihren Sitz im Ausland. Dort hat die StPO keine Gülltigkeit. Die Herausgabe erfolgt dort mit einem Rechtshilfeersuchen, wenn die rechtlichen Voraussetzungen des jeweiligen Landes vorliegen. Zusätzlich verlangen die ausländischen Betreiber einen Beschluß gem. 100 g StPO.

        Zudem ändert sich überhauptnichts an der bisherigen Praxis zur Herausgabe der Nutzerdaten an die Polizei. Vor der Änderung war § 161 i.V.m. §163 Abs. 1 StPO für die Auskunft anwendbar.
        Jetzt ist es explizit in einem Gesetz aufgeführt, was in Anbetracht der fortschreitenden Technik auch angebracht war, wie das BVerfG dazu ausgeführt hat.

        Die Durchsuchung der Redaktionsräume war vielleicht rechtswidrig, aber das hat mit der Gesetzeslage überhaupt nichts zu tun. Wenn das so war besteht auch dann ein Beweisverwertungsverbot. Es besteht also umfassender Rechtsschutz bei rechtswidrigen Massnahmen.

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