Mit Hilfe von Bestandsdaten können Nutzer eines Telefon- oder Internetanschlüssen identifiziert werden. Das neue Gesetz zur Bestandsdatenauskunft soll es für den Staat noch einfacher machen, an die Daten der Bürger zu kommen. Bestandsdaten können aus Name, Adresse, Kontodaten und Geburtsdatum bestehen, das sind Daten die unsere Telekommunikationsanbieter über uns hinterlegt haben.
Bestandsdaten sind aber auch PIN und PUK-Nummer des Smartphones oder Handys, IP-Adresse, Klartext-Passwörter für Mailaccounts beim Provider und Zugangsdaten zu digitalen Adressbüchern.
Der Schutz der Bestandsdaten ist somit wichtig für unsere Privatsphäre. Am 31. Januar wurde spätabends im Bundestag darüber beraten, unter welchen Bedingungen Telekommunikationsanbieter Bestandsdaten an Polizei und Geheimdienste weitergeben müssen. Die Beratung ist auf spätabends gelegt worden. Die Reden wurden zu Protokoll gegeben werden und der Gesetzesentwurf wurde nach einer Beratung im Innenausschuss am 21. März 2013 im Bundestag mit den Stimmen von Union, FDP und SPD beschlossen, muss aber noch im Bundesrat abgestimmt werden. Es ist sehr wahrscheinlich, dass das Gesetz eine Mehrheit bekommen wird. Bürgerrechtler und Datenschützer schlagen Alarm. Es sollen elektronische Schnittstellen etabliert werden, damit der Staat noch einfacher an unserer Daten kommt. Daher darf dieses Gesetz auf keinen Fall in dieser Form vom Bundesrat verabschiedet werden!
Was bisher geschah
Der Bundesrat hat den Gesetzesentwurf am 14.12.2012 diskutiert und mehrheitlich keine großen Einwände gegen den Regierungsentwurf. Zuvor hatten bereits der Wirtschaftsausschuss und der Justizausschuss des Bundesrates kaum Bedenken. Es wurde einfach so durchgewunken. Der Justizausschuss forderte zusätzlich sogar noch härter gegen anonyme Kommunikation vorzugehen. Das lässt böses ahnen!
Am 11.03. fand im Innenausschuss eine Sachverständigenanhörung statt, bei der sowohl Befürworter- als auch Kritiker des Gesetzesentwurfs geladen waren. Danach haben sich Union, FDP und SPD auf einen Kompromiss geeinigt, der in einigen Punkten zwar Verbesserungen beim Datenschutz brachte, einige wichtige Kritikpunkte wurden jedoch nicht berücksichtigt.
Am 21.03.2013 hat der Bundestag das Gesetz zur Bestandsdatenauskunft beschlossen. Es greift tief in unser Grundrecht auf Privatsphäre ein. Dem Gesetzentwurf stimmten die Fraktionen von CDU/CSU, FDP und SPD zu. Dagegen stimmten Grüne und Linke. Nun kommt das Gesetz zur endgültigen Abstimmung in den Bundesrat.
Noch im Februar 2012 hat das Bundesverfassungsgericht das rot-grüne Gesetz zur Datenauskunft nach einer Verfassungsbeschwerde von Patrick Breyer, aktiv bei Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und Piraten für verfassungswidrig erklärt. Auch bei der nachgebesserten Version wurden massive Bedenken geäußert.
Der Schutz von Bestandsdaten geht uns alle an. Wir müssen jetzt handeln!
Werde jetzt aktiv!