Neuigkeiten zur Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur Bestandsdatenauskunft

Zu der Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur Bestandsdatenauskunft liegen nun Stellungnahmen u.a. der Bundesregierung vor. Die Berichterstattung ist Bundesverfassungsrichterin Dr. Yvonne Ott übertragen worden. Die Verfassungsbeschwerde wird somit weiter bearbeitet und wir melden uns, sobald wir die eingegangenen Stellungnahmen vorliegen und ausgewertet haben.

Da unser langjähriger Weggefährte und Freund Meinhard Starostik im vergangenem Monat verstorben ist, vertritt uns ab sofort der Rechtsanwalt und Bürgerrechtler Jonas Breyer. Im Zuge dessen haben die Erstbeschwerdeführer die hierzu notwendigen Unterlagen zur Erteilung einer Anwaltsvollmacht an das Bundesverfassungsgericht gesendet. Leider ist es nicht möglich, ebenfalls neue Vollmacht der fast 6000 Mit-Beschwerdeführer einzuholen. Wir bitten um Verständnis dafür, dass ein Anschreiben aller Mit-Beschwerdeführer sowohl unsere als auch die Kapazitäten der Kanzlei übersteigt. Hierzu wird voraussichtlich seitens der Anwaltskammer die Bestellung eines Abwicklers veranlasst werden. Die Aussichten der Verfassungsbeschwerde auf Erfolg werden hierdurch nicht berührt.

Wir trauern sehr darum, dass Meinhard Starostik von uns gegangen ist. Er hat nicht nur diese Verfassungsbeschwerde betreut, sondern zuvor bereits Klagen u.a. gegen die Vorratsdatenspeicherung und den Elektronischen Entgeltnachweis (ELENA) erfolgreich vertreten. Meinhard Starostik war eine tragende Säule der überwachungskritischen Bewegung in Deutschland und hat sich durch seine Expertise und seinen Einsatz verdient gemacht hat. Wir werden seine Leidenschaft und seinen unerschütterlichen Willen vermissen. Er fehlt uns schon jetzt so sehr, dass es schmerzt.

Wir werden diese Klage auch in seinem Namen weiterführen.

Meinhard Starostik und MItstreiter reichen die Verfassungsbeschwerde gegen die VDS ein

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Katharina Nocun // @kattascha
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