Im Vorlauf zur Abstimmung im Bundestag am 21. März äußert die Piratenpartei Deutschland Kritik an den neuesten Regierungsplänen zur Neuregelung der so genannten Bestandsdatenauskunft. Der jetzt von der Regierungskoalition und der SPD vorgelegte Änderungsantrag soll den Zugriff von Geheimdiensten, Polizei- und Zollbehörden auf persönliche Daten der Inhaber von Telefon-, Mobilfunk- und Internetanschlüssen einschränken. Den PIRATEN gehen die vorgeschlagenen Änderungen nicht weit genug, da zahlreiche verfassungsrechtlich problematische Inhalte unangetastet bleiben.
»Zahlreiche Ausnahmen hebeln den Richtervorbehalt für die Herausgabe von PINs und Passwörtern wieder aus. Konkret ist das der Fall in so genannten Eilfällen, bei Beschlagnahmen und bei Anfragen von Geheimdiensten. Besonders dreist ist die Tatsache, dass die IP-Adressen von Internetnutzern weiterhin bereits bei Verdacht auf einfache Ordnungswidrigkeiten ohne richterliche Prüfung abgefragt werden können«, kritisiert Katharina Nocun, Themenbeauftragte für Datenschutz der Piratenpartei Deutschland.
Weiterhin betrachten die PIRATEN die Ausweitung der Kompetenzen des BKA mit großer Sorge: »Das BKA darf keine Zentralstelle für Datensammlungen und -abfragen und erst recht keine Internet-Polizei werden. Es ist bezeichnend, dass Union, SPD und FDP trotz massiver Bedenken weiterhin um jeden Preis eine elektronische Schnittstelle zum Datenaustausch zwischen Behörden und Telekommunikationsanbietern durchboxen wollen«, so Nocun weiter.
Auch das strafbewehrte Verbot für Anbieter, ihre Kunden über Abfragen der Behörden zu informieren, empfindet die Partei als unerhörten, gesetzlich verordneten Maulkorb.
»Der Gesetzesentwurf ist und bleibt auch mit den Änderungen verfassungswidrig. Sollte das Gesetz tatsächlich sowohl den Bundestag als auch den Bundesrat in dieser Form passieren, ist der nächste Gang nach Karlsruhe vorprogrammiert«, schließt Nocun.
Hintergrund:
Bestandsdaten sind die bei Telefon-, Mobiltelefon-, E-Mail- und Internetzugangsanbietern ständig gespeicherten Kundendaten wie Name, Anschrift, Geburtsdatum, Rufnummer, Kontoverbindung, PIN, Passwort und elektronisches Adressbuch. Im vergangenen Jahr hat das Bundesverfassungsgericht das rot-grüne Gesetz zur Datenauskunft auf die Beschwerde eines Piraten für verfassungswidrig erklärt. Die Piratenfraktionen von Berlin, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein haben einen gemeinsamen Antrag gegen das Gesetzesvorhaben eingebracht. Die Expertenanhörung des Bundestages wurde von Protesten der Piratenpartei begleitet.
Quellen:
[1] Heise Online: Einigung auf Zugriffsregeln für IP-Adressen und Passwörter. http://m.heise.de/newsticker/meldung/Einigung-auf-Zugriffsregeln-fuer-IP-Adressen-und-Passwoerter-1824179.html?from-classic=1
[2] http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/Bestandsdaten-StN#Nachbesserungen
[3] http://www.patrick-breyer.de/?p=159
[4] https://landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/drucks/0300/drucksache-18-0311.pdf
[5] http://www.patrick-breyer.de/?p=77896