Bundesregierung muss sich zu unserer Bestandsdaten-Verfassungsbeschwerde äußern

Das Bundesverfassungsgericht will die von 5.800 Bürgern unterstützte Verfassungsbeschwerde gegen die umstrittene Bestandsdatenauskunft zur Identifizierung von Internetnutzern und zur Abfrage von Passwörtern prüfen. Es hat die Bundesregierung und die Datenschutzbeauftragten aufgefordert, bis zum 30. Juli 2017 Stellung zu beziehen.[1][2]

Der Kieler Abgeordnete und Sprecher der Piratenpartei Deutschland für Datenschutz, Patrick Breyer und Katharina Nocun, ehemalige Politische Geschäftsführerin der Piratenpartei Deutschland, haben 2013 als Erstbeschwerdeführer eine Verfassungsbeschwerde gegen das Bestandsdatengesetz eingereicht. Vertreten werden sie durch den Rechtsanwalt Meinhard Starostik, der bereits die erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung vertreten hat. Starostik ist Richter am Landesverfassungsgericht Berlin. Die Kläger sehen dieses Gesetz zur Datenabfrage als verfassungswidrigen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.

Karlsruhe prüft zeitgleich eine Verfassungsbeschwerde von sechs Landtagsabgeordneten der Piratenpartei gegen das schleswig-holsteinische Landesgesetz zur Bestandsdatenauskunft und gegen das Telemediengesetz (1 BvR 1732/14). Diese Beschwerde richtet sich nicht nur gegen Datenauskünfte von Telekommunikationsanbietern wie der Telekom, sondern auch von „Telemedien-Diensteanbietern“ wie Facebook, Google oder Twitter. Sie soll die Herausgabe von Daten über Internetnutzer und ihr Kommunikations- und Surfverhalten einschließlich ihrer Passwörter ohne richterliche Anordnung bereits bei Verdacht von Bagatelldelikten stoppen.

“Ich hoffe, dass das Bundesverfassungsgericht diesen staatlichen Angriff auf die Vertraulichkeit unserer Passwörter und unsere Anonymität im Internet stoppt”, erklärt Patrick Breyer. “Menschen in Notlagen, Wirtschaftsunternehmen, Regierungsbehörden, Journalisten, politische Aktivisten – sie alle sind in bestimmten Situationen auf anonyme Kommunikation und Internetnutzung angewiesen. Wer die Freiheit aufgibt, um etwas Sicherheit zu gewinnen, der ist nur einen Regierungswechsel vom autoritären Überwachungsstaat entfernt.”

“Ein Urteil hätte große Relevanz für die derzeit diskutierte Herabsenkung der Hürden für die Identifizierung von Social-Media-Nutzern im Rahmen des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes”, erklärt Katharina Nocun. “Entgegen den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts wurde mit dem Gesetz zur Bestandsdatenauskunft Geheimdiensten und Polizeibehörden ein Freifahrtschein gegeben, um Daten ohne Anhaltspunkte für das Vorliegen einer konkreten Gefahr abzufragen. Durch das Netzwerkdurchsetzungsgesetz sollen nun die Hürden für Abfragen durch Privatpersonen gesenkt werden. Wir sind zuversichtlich, dass Karlsruhe rechtzeitig klare Grenzen zieht, um die Privatsphäre der Nutzer zu schützen.”

Geprüft wird die Sammel-Verfassungsbeschwerde von 5.800 Personen gegen das Bundesgesetz zur Bestandsdatenauskunft (1 BvR 1873/13 und 1 BvR 2618/13). Erstbeschwerdeführer sind die ehemalige politische Geschäftsführerin der Piratenpartei Katharina Nocun und der Themenbeauftragte für Datenschutz der Piratenpartei Deutschland Patrick Breyer. Die Beschwerde beanstandet u.a. das Fehlen einer eindeutigen und normenklaren gesetzlichen Regelung, unter welchen Voraussetzungen Anbieter Zugangssicherungscodes wie Mailbox-PINs oder E-Mail-Passwörter an Staatsbehörden herausgeben dürfen.

Weitere Informationen und die Beschwerdeschrift im Volltext: www.bestandsdatenauskunft.de

Quellen:

[1] Bundesverfassungsgericht zur ersten Verfassungsbeschwerde (Bund)
[2] Bundesverfassungsgericht zur zweiten Verfassungsbeschwerde (Schleswig-Holstein)

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Katharina Nocun // @kattascha
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