Anhörung zur Bestandsdatenauskunft

Am 11.03. findet im Innenausschusses des Bundestages eine öffentliche Anhörung mit Experten zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes bei der Bestandsdatenauskunft statt. Der Vorsitz der Sitzung ist mit Wolfgang Bosbach (Innenexperte der CDU/CSU) besetzt.

Wie ist Wolfgang Bosbach politisch einzuordnen? Wolfgang Bosbach hatte sich in der Neuen Osnabrücker Zeitung (NOZ, 11/2010) zur verschlüsselten Kommunikation im Netz wie folgt geäußert: “Wir brauchen dringend eine sichere Rechtsgrundlage für die Strafverfolgungsbehörden, um auch verschlüsselte Kommunikation Terrorverdächtiger über das Internet überwachen zu können. ..Der Computer selbst ist vom Zugriff nicht betroffen, es geht nur um die laufende Kommunikation bei einem schweren Tatverdacht..Zwei Monate zuvor sagte er: “Das Internet wird zunehmend zum strafverfolgungsfreien Raum.” Zur Absage der Justizministerin an die Vorratsdatenspeicherung sagte er: „Wenn wir in Deutschland nicht gemäß den Richtlinien und gemäß unserer Verfassung die Daten speichern, ist das eine Einladung an alle Straftäter, die mit Hilfe von Telekommunikationseinrichtungen Straftaten begehen wollen, nach Deutschland zu kommen.“

Journalistenverbände, Datenschützer und Bürgerrechtler hatten den Gesetzesentwurf massiv kritisiert. Die Parteien haben folgende Sachverständige geladen:

  • Wilhelm Achelpöhler, Rechtsanwalt, Münster
  • Prof. Dr. Matthias Bäcker, Universität Mannheim
  • Dr. Alexander Dix, Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit
  • Prof. Dr. Dieter Kugelmann, Deutsche Hochschule der Polizei, Münster
  • Peter Schaar, Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Bonn
  • Prof. Dr. Kyrill-Alexander Schwarz, Julius-Maximilians-Universität Würzburg
  • Ernst Wirth, Bayerisches Landeskriminalamt, München

Die Anhörung wird live gestreamt und kann auf www.bundestag.de verfolgt werden.

Wann? 11.03.2013, 11-13Uhr

Wo? im Anhörungssaal 3.101 des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses in Berlin

Teilnehmen: Besucher können sich bis zum 7.März anmelden um an der Sitzung als Zuschauer teilnehmen zu können.

Notwendig ist hierfür lediglich eine Mail mit Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums an innenausschuss@bundestag.de. Vor Ort muss ein Ausweisdokument vorgelegt werden.

Über kattascha

Katharina Nocun // @kattascha
Dieser Beitrag wurde unter Information, Protest, Uncategorized veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

3 Antworten zu Anhörung zur Bestandsdatenauskunft

  1. alfred1989 sagt:

    Typo: Monate nicht Monatee!

  2. kattascha sagt:

    Dazu kann ich entgegnen:

    Peter Schaar @Peter_Schaar
    Heise: “Bundestag streitet über Zugriff auf IP-Adressen und Passwörter” #Datenschutz #Bestandsdatenauskunft http://bit.ly/VzgyzH

    Weder Peter Schaar noch ich (Katta) sind meines Wissens bei Facebook. Du scheinst dich mit dem Gesetzentwurf nicht genau genug auseinandergesetzt zu haben (das solltest du unbedingt nachholen), denn der AK Vorrat widmet dem Thema “Passwörter” in seiner Stellungnahme zur Bestandsdatenauskunft eine eigene Passage:

    Unklarer und unkontrollierter Zugriff auf Zugangssicherungscodes (PINs, Passwörter)

    Zugangssicherungscodes (wie Passwörter, PIN oder PUK) sichern den Zugang zu Endgeräten und Speicherungseinrichtungen und damit die Betreffenden vor einem Zugriff auf die entsprechenden Daten beziehungsweise Telekommunikationsvorgänge. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Staatsbehörden PINs und Passwörter nur anfordern dürfen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für ihre Nutzung gegeben sind. Diese Formulierung soll nun unverändert in das Gesetz aufgenommen werden.

    Rechtspolitisch lehnen wir die Herausgabe von PINs und Passwörtern zur Ermöglichung einer Telekommunikationsüberwachung ab. Anders als im Fall einer Telekommunikationsüberwachung hat der Anbieter nach Herausgabe von Zugangssicherungscodes keine Kontrolle über die Telekommunikationsüberwachung mehr.

    Verfassungsrechtlich verletzt die lapidare Bezugnahme auf “die gesetzlichen Voraussetzungen für die Nutzung der Daten” das Bestimmtheitsgebot. Sie ermöglicht weder der handelnden Behörde, noch dem verpflichteten Anbieter oder dem kontrollierenden Gericht, mit hinreichender Klarheit zu bestimmen, welche Voraussetzungen vorliegen müssen. Auch ist nicht gewährleistet, dass der Anbieter das Vorliegen der Zugriffsvoraussetzungen (z.B. richterliche Anordnung der Telekommunikationsüberwachung) anhand behördlich zur Verfügung gestellter Unterlagen kontrollieren kann. Wenn eine Behörde einen Zugriffscode anfordert, weiß der Anbieter nicht, ob dies zum Zweck der Telekommunikationsüberwachung oder zur Auswertung abgeschlossener Telekommunikation geschieht. Es ist nicht akzeptabel, die Kontrolle der gesetzlichen Voraussetzungen durch den Telekommunikationsanbieter bei der Anforderung von Zugriffscodes quasi ausfallen zu lassen, obwohl solche Codes besonders weitreichende und unkontrollierte Zugriffe ermöglichen.

    Es ist aus diesen Gründen verfassungsrechtlich geboten, die Erhebung von Zugangssicherungscodes in denjenigen Vorschriften zu regeln, die auch deren Nutzung regeln, also z.B. in den §§ 98, 100a und 100b StPO.

    Ach ja, ich habe weder ein MacBook noch nutze ich instagram. Ich lese stattdessen Gesetzentwürfe.

    Katta

  3. wie üblich sagt:

    Katta ‏@kattascha
    Achtung, #Piraten, Kernthemaalarm. Bundesregierung will unsere Passwörter: https://bestandsdatenauskunft.de/?p=102 #Datenschutz #Bestandsdaten #VDS

    die facebook-generation versteht die technischen themen nicht. mit passwörtern hat das nichts zu tun. aber hey, hauptsach dümmlich dahergetwittert, hm? husch, husch, zurück an’s macbook und noch ein paar hipsterfotos bei instagram hochladen.

Kommentare sind geschlossen.