Diese Bestandsdatenauskunft gefährdet Ihre Privatsphäre

Bestandsdaten haben viele Gesichter. Bestandsdaten können beispielsweise aus Name, Adresse, Kontodaten und Geburtsdatum bestehen. Doch Bestandsdaten sind eben auch PIN und PUK-Nummer des Smartphones oder Handys, IP-Adresse, Passwörter für Mailaccounts und Zugangsdaten zu digitalen Adressbüchern. Bestandsdaten sind somit wichtig für unsere Privatsphäre. Bald schon wird eine Neuregelung der Gesetze zu Bestandsdatenauskünften im Bundestag debattiert werden. Dieses Gesetz soll regeln, unter welchen Bedingungen Telekommunikationsanbieter Bestandsdaten an Polizei und Geheimdienste weitergeben müssen. Bürgerrechtler und Datenschützern schlagen Alarm, denn weder eine Benachrichtigung der Betroffenen noch ein wirksame Kontrolle sind hier bisher vorgesehen. Stattdessen sollen elektronische Schnittstellen etabliert werden, damit der Staat noch einfacher an unserer Daten kommt. Daher darf dieses Gesetz auf keinen Fall in dieser Form vom Bundestag verabschiedet werden!

Wir müssen jetzt handeln!

Der Bundesrat hat sich am 14.12.2012 zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft positioniert. Die Ländervertreter hatten mehrheitlich keine großen Einwände gegen den Regierungsentwurf. Zuvor hatten bereits der Wirtschaftsausschuss und der Justizausschuss des Bundesrates kaum Bedenken. Es wurde einfach so durchgewunken. Der Justizausschuss forderte zusätzlich sogar noch härter gegen anonyme Kommunikation vorzugehen. Das lässt böses ahnen! Nun soll das Gesetz am 31.01.2013 im Bundestag diskutiert werden. Der Termin lässt ähnliches befürchten wie bereits beim Meldegesetz-Disaster. Die Beratung ist auf spätabends gelegt worden. Die Reden werden zu Protokoll gegeben werden und der Gesetzesentwurf in die Ausschüsse gegeben werden – die dann vielleicht noch weitere Verschärfungen fordern. Wir müssen das Gesetz im Bundestag und Bundesrat zu Fall bringen, denn es birgt massive Gefahren für Datenschutz und Privatsphäre!

Der Schutz von Bestandsdaten geht uns alle an.

Denn mit Hilfe von Bestandsdaten können Nutzer von eines Telefon- oder Internetanschlüssen identifiziert werden. Das neue Gesetz zur Bestandsdatenauskunft soll es für den Staat noch einfacher machen, an die Daten der Bürger zu kommen. Allein durch die Feststellung wer mit wem kommuniziert hat, lassen sich Umstände und Inhalt rekonstruieren. Bestandsdaten verdienen daher aus gutem Grund einen besonderen Umgang und eine leichtfertige Herausgabe dieser Daten an staatliche Behörden greift in unser aller Freiheit ein.

Wer befürchtet, nicht anonym kommunizieren zu können und negative Folgen für sich befürchten muss, ändert sein Verhalten. Menschen, die überwacht werden, passen sich in ihrem Verhalten an. Medizinische, psychologische oder juristische Beratung wird dann womöglich nicht mehr wahrgenommen, Presseinformanten und Whistleblower lassen den Anruf bei der Redaktion vielleicht lieber bleiben und politischer Aktivismus unterbleibt dann vielleicht. Das hat direkte Auswirkungen für die Demokratie. Moderne Demokratie braucht vertrauliche Kommunikation zwischen Bürgern. Deswegen fordern wir, den staatlichen Zugriff auf Telekommunikationsdaten allenfalls in Ausnahmefällen zuzulassen. Der Bedeutung von Bestandsdaten wird es nicht gerecht, dass gerade diese besonders sensiblen und besonders geschützten Informationen unter geringeren Voraussetzungen zugänglich sein sollen als beliebige sonstige Kundendaten, die nur mit richterlicher Anordnung beschlagnahmt werden dürfen.

 

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Katharina Nocun // @kattascha
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