Vollmachten fertig erfasst

Am vergangenen Wochenende haben wir die eingegangenen Vollmachten für die Sammel-Verfassungsbeschwerde gegen das Bestandsdatengesetz fertig erfasst, um elektronisch die Beschwerdeschrift erstellen zu können. Ungültige Vollmachten (z.B. keine Angaben zur Betroffenheit, keine Unterschrift) mussten aussortiert werden. Nach deren Abzug verbleiben rund 6.000 Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer.

Nach Erstellung der Beschwerdeschrift wird die Sammel-Verfassungsbeschwerde eingereicht werden. Wenn alles gut geht, könnte es nächste Woche so weit sein.

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Über 6.000 Bürger erheben Verfassungsbeschwerde gegen Überwachungsgesetz

In einer konzertierten Aktion haben wir heute mit der Bearbeitung der Sammel-Verfassungsbeschwerden gegen die Bestandsdatenauskunft begonnen. Insgesamt 6.373 Bürger haben seit Mitte Mai von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, sich an der Beschwerde zu beteiligen. Die beiden Initiatoren der Klage, die politische Geschäftsführerin der Piratenpartei Katharina Nocun und Patrick Breyer, Mitglied der Piratenfraktion im Landtag Schleswig-Holstein, nahmen heute 18 gefüllte Aktenordner mit Vollmachten entgegen. Nach ihrer Bearbeitung unter Aufsicht von Rechtsanwalt Meinhard Starostik werden diese dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe übergeben.

Zum Hintergrund der Beschwerde sagt Katharina Nocun, politische Geschäftsführerin der Piratenpartei Deutschland, in Berlin: »Das neue Telekommunikationsgesetz zeigt erschreckende Parallelen zum NSA-Skandal. Das Schnüffelgesetz ermöglicht es, automatisiert hochprivate Daten wie Passwörter abzufragen. Internetnutzer dürfen schon bei einfachen Ordnungswidrigkeiten und ohne richterliche Prüfung von Behörden identifiziert werden, und Geheimdienste bekommen sogar einen generellen Freifahrtschein für die Identifizierung von Nutzern. Wir freuen uns, dass 6.373 Mitkläger diesen erschreckenden Verfassungsbruch mit uns gemeinsam in Karlsruhe stoppen werden.«

Breyer war bereits einmal erfolgreich gegen die erste, von Rot-Grün verabschiedete Regelung zur Bestandsdatenauskunft vor das Bundesverfassungsgericht gezogen. Sie wurde im Januar 2012 für verfassungswidrig erklärt. Auch gegen die im März von Union, SPD und FDP verabschiedete Neuregelung hat der Pirat Breyer gemeinsam mit seiner Mitstreiterin Nocun am 1. Juli mit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes Beschwerde eingelegt. »Die etablierten Parteien sind erkennbar unfähig, verfassungskonforme Gesetze zu erlassen. Die Neuregelung der Bestandsdatenauskunft verfehlt nicht nur die verfassungsrechtlichen Anforderungen, sondern ist durch die vorgesehenen Schnittstellen sogar noch ausgeweitet worden. Dieser Angriff auf unsere Passwörter und unsere Anonymität im Internet muss gestoppt werden!«, so Breyer.

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CDU/CSU, FDP, SPD und Grüne verantwortlich für Gesetze zur Bestandsdatenauskunft

Neben dem Bundestag haben schon sieben Landtage Gesetze zum staatlichen Zugriff auf unsere Telekommunikationsdaten verabschiedet – mit den Stimmen von CDU/CSU, FDP, SPD und Grünen.

Eine Übersicht auf daten-speicherung.de zeigt das Stimmverhalten der einzelnen Fraktionen bei den Abstimmungen über die Bestandsdatenauskunft.

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Verfassungsbeschwerde gegen Bestandsdatenauskunft eingereicht

Katharina Nocun, Politische Geschäftsführerin der Piratenpartei Deutschland, und Patrick Breyer, Mitglied der Piratenfraktion in Schleswig-Holstein, haben heute Verfassungsbeschwerde gegen die von CDU, FDP und SPD beschlossene Neuregelung des Telekommunikationsgesetzes eingelegt. Nach Auffassung der PIRATEN verstößt das ab heute geltende Gesetz gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung sowie das Telekommunikationsgeheimnis und ist in mehr als zehn Punkten verfassungswidrig. Den Erstbeschwerdeführern Nocun und Breyer können sich Bürger noch bis Ende Juli im Rahmen einer Sammelklage anschließen. 4000 Menschen haben dies bisher bereits getan.

»Wenn wir den Geheimdiensten heute die Hintertür öffnen, brauchen wir uns morgen nicht zu wundern, wenn wir ein eigenes PRISM haben. Wir schaffen hier mit dem Bundeskriminalamt eine neue Internet-Geheimpolizei, die unsere intimsten Gedanken durchwühlen und rastern darf. Wer heute glaubt, eine weitere Schnüffelschnittstelle für Geheimdienste und Polizei wäre in Zeiten von Mega-Überwachungsprogrammen wie PRISM und TEMPORA nicht weiter schlimm, ist buchstäblich dümmer als die Polizei erlaubt. Hier werden neue elektronische Datenschnüffelschnittstellen bei den Anbietern installiert, die schon heute Massenabfragen von Daten bei Anbietern zulassen.
Neue elektronische Abrufschnittstellen ermöglichen Massenabfragen, wie diese auch von Überwachungstechniken wie PRISM oder TEMPORA ausgeführt werden. Zielgerichtete Ermittlung statt neuer Überwachungsschnittstellen sollte die Devise in einer Demokratie sein«, erläutert Katharina Nocun.

»Der Gesetzgeber hat die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, die Anlass für die Neuregelung waren, nicht eingehalten«, ergänzt Meinhard Starostik, Anwalt der Beschwerdeführer. Dies bestätigt heute auch der Präsident des Deutschen Anwaltvereins Prof. Dr. Ewer.

Im Kern des Beschwerdeverfahrens steht § 113 des Telekommunikationsgesetzes, der den Ermittlungsbehörden und Geheimdiensten weitreichenden Zugriff auf Nutzerdaten bei Internet- und Telefonanbietern erlaubt. Die Gesetzesänderung erlaubt dabei die nahezu hürdenlose Identifizierung von Internetnutzern sowie die Herausgabe der PUK von Handys und Smartphones und weiterer Passwörter zu Internetdiensten. Geheimdienste und Bundeskriminalamt dürfen nach dem Gesetz bereits ohne konkreten Verdacht auf Nutzerdaten von Handy- und Internetanbietern zugreifen, Internetnutzer schon beim Verdacht auf eine Ordnungswidrigkeit von der Polizei identifiziert werden. Auch auf Passwörter beispielsweise von E-Mail-Konten und Internetdiensten wie Skype können Behörden in Zukunft elektronisch zugreifen. Die Bestandsdatenauskunft ist laut Beschwerdeführer in vielen Punkten nicht verhältnismäßig. Zudem ist in der neuen gesetzlichen Regelung keine Eingrenzung der Bestandsdatenauskunft auf Einzelfälle festgelegt – dies ermöglicht den massenhaften Datenabruf. Weiterhin fehlt eine Beschränkung auf rechtmäßig gespeicherte Daten, so dass Behörden sogar auf alle Daten zugreifen können, die Unternehmen ohne Erlaubnis der Nutzer über sie gespeichert haben. Daneben enthält das neue Gesetz nach Auffassung der PIRATEN viele Gummiparagraphen, die im Unklaren lassen, in welchen Fällen der Zugriff auf Zugangscodes möglich sein soll.

Die Beschwerdeschrift wurde heute am frühen Morgen von Sven Krohlas, Bundestagskandidat der Piratenpartei Deutschland aus Baden-Württemberg, dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe übergeben.

Weitere Informationen:

Ergänzung vom 26.12.2013:

Das Bundesverfassungsgericht führt die Erstbeschwerde gegen das Gesetz zur Bestandsdatenauskunft unter dem Aktenzeichen 1 BvR 1873/13.

 

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Ab sofort gilt das Bestandsdatenschnüffel-Gesetz – auch für Dich!

Du glaubst, Deine Daten auf dem Smartphone und Handy sind vor neugierigen Blicken sicher? Du meinst, nur Du kennst dein E-Mail-Passwort? Du denkst, der Staat kann nur bei wirklich schlimmen Verbrechen herausfinden, welcher Nutzer wann welche Seite angeklickt hat? Falsch!

Denn ab 1. Juli gilt ein neues Gesetz zur “Bestandsdatenauskunft”, das es für den Staat noch einfacher macht an Deine Daten zu kommen. Bereits bei Ordnungswidrigkeiten – also totalen Kleinigkeiten – dürfen Internetnutzer identifiziert werden. Das muss dann auch kein Richter prüfen, das dürfen die einfach so. Geheimdienste brauchen nicht mal einen konkreten Grund, sondern dürfen einfach so Deine Daten abfragen.

Auch an Deine Passwörter für Mail-Accounts und PIN und PUK fürs Handy wollen sie noch einfacher herankommen. Viele Experten-Anwälte sagen, das Gesetz könnte sogar erlauben, Passwörter zu Dropbox-, Google- und Facebook-Konten abzufragen. Das ist ganz schön dreist! Der Staat will nämlich solche Schnüffel-Abfragen auch noch ganz bequem online machen um sich Papierkram zu sparen.  Über eine elektronische Verbindung mit Deinem Internet- oder Telefonanbieter.

Die Anbieter werden durch das neue Gesetz gezwungen, Behörden Daten über dich rauszugeben. Wo Du wohnst. Wie du heißt. Wann du Geburtstag hast. Wie deine Kontoverbindung lautet. Deine Passwörter. Deine IP-Adresse. Deine IP-Adresse hinterlässt du jedes Mal, wenn Du in Video schaust oder Musik herunterlädst oder Dich über irgendwas privates informierst oder bei Google was eintippst. Im Klartext: Um herauszufinden, wer Du im Netz bist, reichen totale Kleinigkeiten!

Das Gesetz ist löcherig wie ein Schweizer Käse und eine absolute Mogelpackung! Es geht hier um unsere Grundrechte und unser Recht auf Privatsphäre. Wenn Geheimdienste und Polizei unsere Daten bei totalen Kleinigkeiten oder sogar ohne einen konkreten Anfangsverdacht einfach so abfragen dürfen, ist das einfach nur absolut dreist!

So kannst du das Schüffelgesetz austricksen:

  1. Benutze Prepaid-Handykarten, die nicht auf deinen Namen angemeldet sind. Wie das geht, erklärt die “Tauschbörse für Prepaid-Handykarten”.
  2. Benutze einen Anonymisierungsdienst zum Surfen im Internet. Einen Vergleichstest solcher Dienste findest du hier.
  3. Benutze zum Mailen einen sicheren E-Mail-Anbieter. Frage deinen E-Mail-Anbieter, ob er dein Passwort geschützt speichert (Infos hier). Du musst nicht deine echten Daten nennen, wenn du ein E-Mail-Konto eröffnest (anonyme Maildienste hier).
  4. Vermeide Online-Speicherdienste. Leg private Daten, Dokumente, Fotos usw. nicht bei Online-Speicherdiensten wie Dropbox ab, sondern auf deinem Computer oder Smartphone.

Diese Tricks sind leider alle ziemlich unpraktisch. Deshalb wollen wir das Schnüffelgesetz zurückstutzen und den Politikern zeigen, dass das so nicht geht. Das Bundesverfassungsgericht hat schon oft Überwachungsgesetze wieder einkassiert. Diesmal kannst auch du helfen: Mach mit bei unserer Sammel-Verfassungsbeschwerde!

Und erzähl Deiner Familie, Deinen Freunden und allen, die Dir wichtig sind, davon! Es geht auch um ihre Daten. Um ihren Mailaccount. Um ihr Handy! Um unsere Grundrechte!

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Bundespräsident unterschreibt Bestandsdatengesetz

Nach längerer Prüfung hat der Bundespräsident das Gesetz zur Bestandsdatenauskunft über IP-Adressen, Passwörter usw. unterschrieben. Es ist heute im Bundesgesetzblatt verkündet worden und wird am Montag, den 1. Juli in Kraft treten.

Folgendes wird das Gesetz gegenüber der bisherigen Regelung verändern:

  1. Der staatliche Zugriff auf unsere Kommunikationsdaten (Identität von Telefon- und Internetnutzern, Passwörter zu E-Mail und Speicherdiensten) ist nicht mehr auf Einzelfälle beschränkt.
  2. Bundeskriminalamt und Zollkriminalamt sollen in weitem Umfang Zugriff auf Kommunikationsdaten erhalten, wo Eingriffe in das Fernmeldegeheimnis bisher nicht gestattet sind (z.B. als Zentralstelle, zum Personenschutz).
  3. Es soll erstmals eine elektronische Schnittstelle zur elektronischen Abfrage von Bestandsdaten eingeführt werden. Dies ermöglicht z.B. Massenabfragen ganzer Logfiles.

Eine Zusammenfassung unserer Kritikpunkte findet sich in der 5-Minuten-Info.

Wir lassen uns diese Schnüffelei nicht gefallen. Mach jetzt mit bei der Sammel-Verfassungsbeschwerde gegen die Bestandsdatenauskunft. Es geht um deine Anonymität im Netz und um den Schutz deiner Passwörter!

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Landesgesetze zur Bestandsdatenauskunft: Passwortabfrage ohne Richterbeschluss geplant

In Mecklenburg-Vorpommern soll die Polizei nach dem Willen von SPD und CDU ohne richterliche Anordnung selbst E-Mail-Passwörter und PINs anfordern dürfen, berichtet der Nordkurier. Datenschutzbeauftragter, Linke und Grüne protestieren.

In Schleswig-Holstein wiederum wollen SPD, Grüne und SSW Bestandsdaten nicht nur von Telekommunikations- sondern auch von Internetdiensten wie Facebook, Twitter usw. abgreifen lassen.

Wie sehen die Pläne eures Bundeslandes aus?

  1. Unter welchen inhaltlichen Voraussetzungen sollen Polizei und Verfassungsschutz Passwörter anfordern dürfen? Gibt es einen Richtervorbehalt?
  2. Unter welchen inhaltlichen Voraussetzungen sollen Polizei und Verfassungsschutz Internetnutzer identifizieren dürfen? Gibt es einen Richtervorbehalt?
  3. Unter welchen inhaltlichen Voraussetzungen sollen Polizei und Verfassungsschutz sonstige Bestandsdaten anfordern dürfen? Gibt es einen Richtervorbehalt?
  4. Sollen auch Internetdienste (Telemedien) durchleuchtet werden dürfen?

Bitte postet Infos über die Kommentarfunktion.

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Bestandsdatenauskunft in den Medien

Bayern 2 Zündfunk-Reportage vom 24.05.2013: Datenschützer protestieren gegen Bestandsdatenauskunft (5 min.)

https://archive.org/details/ZuendfunkBda

3sat nano-Beitrag vom 03.05.2013: Bestandsdatenauskunft – Die Lizenz zum Datenschnüffeln (4 min.)

https://www.youtube.com/watch?v=lvxHRnsU5Kg

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SPD-Innenministerium pushte Schnüffelgesetz mit Falschinformationen

Heute wurde bekannt, dass das SPD-geführte nordrhein-westfälische Innenministerium die Annahme des verfassungswidrigen Gesetzes zur Bestandsdatenauskunft mit Fehlinformationen durchzudrücken versucht hat. Möglicherweise mit Erfolg: Wenige Tage vor der entscheidenden Abstimmung im Bundesrat gab die Berliner SPD ihren Widerstand auf und machte so den Weg für das weitreichende Datengesetz frei.

Und so führte das Innenministerium die Politik in die Irre:

Achtung!! wird dieses Zustimmungsgesetz vom Bundesrat blockiert, dann können die Strafverfolgungsbehörden ab dem 30.6.2013 keine Bestandsdatenabfragen (Wem gehört eine bestimmte Telefonnummer, bzw. welche Telefonnummer hat eine bestimmte Person – Inhaltsdaten sind nicht betroffen)) bei Telekommunikationsunternehmen mehr vornehmen. Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaften sind dann in weiten Teilen ausgeschlossen, da diese Abfragen zur Feststellung von Straftätern, zur Auffindung von Vermissten und zur Vorbereitung von Telekommunikationsmaßnahmen unerlässlich sind!

Diese Darstellung ist eindeutig falsch. Über das automatisierte Abrufverfahren (§ 112 TKG) hätten die Strafverfolgungsbehörden auch ohne die umstrittene Neuregelung weiterhin in Erfahrung bringen können, wem eine Rufnummer gehört bzw. unter welcher Nummer eine Person telefoniert. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Bestandsdatenauskunft schränkte dieses Abrufverfahren nicht ein.

Alle Sicherheitsbehörden können keine dynamischen IP-Adressen mehr abfragen. Suizid- und Amokandrohungen können nicht mehr wirksam aufgeklärt werden. Die Internetaufklärung bei Islamisten und anderen Terroristen ist ebenso wie bei Kinderpornographie nicht mehr möglich.

Auch dies ist falsch. Unter den Voraussetzungen einer Verkehrsdatenabfrage (z.B. § 100g StPO) hätten Internetkennungen weiterhin zugeordnet werden können – mit richterlichem Beschluss und zur Aufklärung erheblicher oder über das Netz begangener Straftaten. IP-Abfragen zur Verfolgung von Terrorismus oder Missbrauchsdarstellungen wären weiterhin möglich gewesen. Das nun beschlossene Bestandsdatengesetz erlaubt Zuordnungen schon bei Verdacht einer Ordnungswidrigkeit oder Bagatelldelikten wie Beleidigung – ohne Richtervorbehalt. Das hat weder mit Terrorismus noch mit “Kinderpornographie” etwas zu tun.

Sowohl die Änderung des VSG wie auch des PolG beruhen auf dem neuen TKG und müssten geändert werden. Ein Verfahrensabschluss bis zum 30.6.2013 wäre dann nicht mehr möglich, wg. der Sommerpause ist dann ein Abschluss erst Ende des Jahres realistisch.

Hätte der Bundesrat am 3. Mai Einspruch gegen das Bestandsdatengesetz eingelegt, hätte der Vermittlungsausschuss durchaus bis zur nächsten Bundesratssitzung im Juni nachbessern können. Alle Gesetze hätten vor Ablauf der vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Übergangsfrist rechtzeitig in Kraft treten können. (Hätten CDU/CSU, FDP und SPD im Bundestag zuvor nicht versagt, wäre noch mehr Zeit gewesen.)

So wie das durchgedrückte Gesetz jetzt formuliert ist, ist es klar verfassungswidrig. Mach mit bei der Sammel-Verfassungsbeschwerde, um es zu stoppen!

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Sammel-Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur Bestandsdatenschnüffelei

Der Kieler Datenschutzaktivist und Piraten-Abgeordnete Patrick Breyer und die Themenbeauftragte für Datenschutz der Piratenpartei Deutschland Katharina Nocun werden als Hauptbeschwerdeführer eine Verfassungsbeschwerde gegen das Bestandsdatengesetz einreichen. Die Kläger sehen diese Gesetz zur Datenabfrage als verfassungswidrigen Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung. Vor Gericht vertreten wird sie der Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik, der bereits erfolgreich gegen die Vorratsdatenspeicherung geklagt hat.

Es handelt sich hierbei um eine Sammel-Verfassungsbeschwerde. Das heißt, Sie können die Verfassungsbeschwerde mit einreichen. Dazu müssen Sie einige Angaben machen und die daraus erstellte Prozessvollmacht für den beauftragten Rechtsanwalt Meinhard Starostik unterschreiben und absenden.

Diese Verfassungsbeschwerde gibt jedem Bürger, auf dessen Daten durch die Bestandsdatenauskunft zugegriffen werden kann, die Möglichkeit, Beschwerde gegen die Verletzung seiner Grundrechte einzureichen.

Schließen Sie sich der Verfassungsbeschwerde an!

Keine Kosten

Durch die Teilnahme entstehen Ihnen keine Kosten (weder Gerichts- noch Anwaltskosten). Die Teilnehmer an der Sammelbeschwerde werden von allen Kosten der Beschwerde freigehalten.

Argumentation

Die juristische Argumentation wird sich an der Stellungnahme des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung orientieren. Danach ist das Gesetz in mindestens sechs Punkten verfassungswidrig.

Die Vollmacht

Um sich der Beschwerde anzuschließen muss ein Formular für eine Vollmacht auf der Seite www.stopp-bda.de ausgefüllt werden. Daraus wird ein PDF-Dokument generiert, welches ausgedruckt und an die Kanzlei von Meinhard Starostik geschickt werden muss.

Link zum Formular

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