Best of Ordnungswidrigkeiten: Jugendschutz

Viele Bestandsdatenabfragen wie etwa eine Abfrage deiner Personenangaben, deiner Kontoverbindung die beim Provider hinterlegt ist oder aber auch deine IP-Adresse können bereits beim Bloßen Verdacht auf eine einfache Ordnungswidrigkeit abgefragt werden. Im Klartext also: Wegen totalen Kleinigkeiten.

Jugendliche verabreden sich meist im Netz und tauschen sich über ihren Alltag aus. Laut Jugendschutzgesetz reicht folgendes aus, damit Behörden und Geheimdienste in deinen Bestandsdaten herumschnüffeln dürfen:

  • wenn Volljährige Jugendliche (über das Netz) anstiften, Bars, Kneipen oder Diskos zu spät zu besuchen,
  • Kinofilme für Jugendliche unterhalb der Altersgrenze zugänglich machen,
  • als Volljähriger Jugendliche anzustiften, zu trinken oder zu rauchen (z.B. Karneval oder sonstiges),
  • Teilnahme an Glücksspiel mit Gewinnmöglichkeit wie Online-Poker für Minderjährige ermöglichen.

Ist bei derartigen Dingen wirklich pauschal immer gerechtfertigt, dass auf private Daten bei unseren Telefon- und Internetanbietern zugegriffen wird?

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Katharina Nocun // @kattascha
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