Viele Bestandsdatenabfragen wie etwa eine Abfrage deiner Personenangaben, deiner Kontoverbindung die beim Provider hinterlegt ist oder aber auch deine IP-Adresse können bereits beim bloßen Verdacht auf eine einfache Ordnungswidrigkeit abgefragt werden. Im Klartext also: Wegen totalen Kleinigkeiten.
Ordnungswidrigkeiten können auch im Netz begangen werden.
- Verstoß gegen Impressumspflicht beim eigenen Blog
- Falsche Namensangabe gegenüber Behörde, zB per Mail,
- Benutzung eines offiziellen Wappens oder Dienstflagge von Behörden auf der eigenen Homepage, beispielsweise auf einer Satire-Seite,
- Veröffentlichung anstößiger Fotos im Netz, wobei die Definition von “anstößig” im Auge des Betrachters liegt,
- sexuelle Inhalte an unpassenden Orten (beispielsweise in Kirchenforum) posten – wobei auch hier die Meinung über “passend” und “unpassend” auseinander gehen.
Die Liste könnte noch beliebig erweitert werden, da man viele allgemeine Ordnungswidrigkeiten auf das Netz übertragen kann. Was deutlich wird, ist dass es oft Ansichtssache ist, wo wirklich eine Abfrage gerechtfertigt ist. Beim neuen Gesetz ist nicht vorgesehen, dass ein Richter prüft, ob so eine Identifizierung und Datenabfrage nicht doch total übertrieben ist. Daher bedeutet das in vielen Fällen: Freie Fahrt für Behörden.