Anhörung zur Bestandsdatenauskunft

Am 11.03. findet im Innenausschusses des Bundestages eine öffentliche Anhörung mit Experten zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes bei der Bestandsdatenauskunft statt. Der Vorsitz der Sitzung ist mit Wolfgang Bosbach (Innenexperte der CDU/CSU) besetzt.

Wie ist Wolfgang Bosbach politisch einzuordnen? Wolfgang Bosbach hatte sich in der Neuen Osnabrücker Zeitung (NOZ, 11/2010) zur verschlüsselten Kommunikation im Netz wie folgt geäußert: “Wir brauchen dringend eine sichere Rechtsgrundlage für die Strafverfolgungsbehörden, um auch verschlüsselte Kommunikation Terrorverdächtiger über das Internet überwachen zu können. ..Der Computer selbst ist vom Zugriff nicht betroffen, es geht nur um die laufende Kommunikation bei einem schweren Tatverdacht..Zwei Monate zuvor sagte er: “Das Internet wird zunehmend zum strafverfolgungsfreien Raum.” Zur Absage der Justizministerin an die Vorratsdatenspeicherung sagte er: „Wenn wir in Deutschland nicht gemäß den Richtlinien und gemäß unserer Verfassung die Daten speichern, ist das eine Einladung an alle Straftäter, die mit Hilfe von Telekommunikationseinrichtungen Straftaten begehen wollen, nach Deutschland zu kommen.“

Journalistenverbände, Datenschützer und Bürgerrechtler hatten den Gesetzesentwurf massiv kritisiert. Die Parteien haben folgende Sachverständige geladen:

  • Wilhelm Achelpöhler, Rechtsanwalt, Münster
  • Prof. Dr. Matthias Bäcker, Universität Mannheim
  • Dr. Alexander Dix, Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit
  • Prof. Dr. Dieter Kugelmann, Deutsche Hochschule der Polizei, Münster
  • Peter Schaar, Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Bonn
  • Prof. Dr. Kyrill-Alexander Schwarz, Julius-Maximilians-Universität Würzburg
  • Ernst Wirth, Bayerisches Landeskriminalamt, München

Die Anhörung wird live gestreamt und kann auf www.bundestag.de verfolgt werden.

Wann? 11.03.2013, 11-13Uhr

Wo? im Anhörungssaal 3.101 des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses in Berlin

Teilnehmen: Besucher können sich bis zum 7.März anmelden um an der Sitzung als Zuschauer teilnehmen zu können.

Notwendig ist hierfür lediglich eine Mail mit Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums an innenausschuss@bundestag.de. Vor Ort muss ein Ausweisdokument vorgelegt werden.

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Bestandsdatenauskunft: 5Minuten Info

Die Bundesregierung will unsere Bestandsdaten und Passwörter:

Bestandsdaten sind: Name, Adresse, Kontodaten und Geburtsdatum. Aber nicht nur das! Doch Bestandsdaten sind eben auch PIN und PUK-Nummer des Smartphones oder Handys, IP-Adresse, Passwörter für Mailaccounts und Zugangsdaten zu digitalen Adressbüchern. Die Bundesregierung will für den Zugriff auf diese Daten ein neues Gesetz durchbringen:

  1. Der Zugriff soll nicht mehr auf Einzelfälle beschränkt sein.
  2. Es soll eine elektronische Schnittstelle bei den Anbietern eingeführt werden.
  3. Die Weitergabe von Zugriffscodes wie PINs und Passwörter an Unbefugte soll künftig nicht mehr mit Bußgeld bedroht sein.
  4. Bundeskriminalamt und Zollkriminalamt sollen in weitem Umfang Zugriff auf Kommunikationsdaten erhalten.

Finger weg von unseren Daten!

Wir müssen den Abgeordneten klar machen: Ohne richterliche Anordnung dürfen Bürgerdaten nicht einfach so rausgegeben werden! Derartiges Ausspionieren der Bürger muss auf schwerste Straftaten beschränkt werden darf nicht schon bei Ordnungswidrigkeiten erlaubt sein! Die Herausgabe von Passwörtern muss in jedem Fall verhindert werden – hier geht es um den Kernbereich unserer Privatsphäre! Geheimdienste haben in unseren Bestandsdaten grundsätzlich nichts verloren!

  1. Klare Ansage unter welchen Umständen Zugriffe erlaubt sind anstatt von Gummiparagraphen.
  2. Beschränkung auf Einzelfälle, insbesondere angesichts der Einführung einer elektronischen Schnittstelle die Massenabfragen technisch vereinfacht.
  3. Absage an die Regierungspläne, auch bei einfachen Ordnungswidrigkeiten Bestandsdatenauskünfte zuzulassen.
  4. Absage an die Regierungspläne, den Geheimdiensten auch ohne belegte Anhaltspunkte Zugriff auf Bürgerdaten zu erlauben.
  5. Absage an die Regierungspläne, ohne konkrete Eingrenzung Passwörter an Staatsbehörden rauszugeben.
  6. Absage an elektronische Schnittstellen die den Behörden direkten Zugriff auf die Daten der Anbieter ermöglichen und Massenabfragen geradezu herausfordern.
  7. Zusage einer zwingenden Benachrichtigung der Betrofffenen wenn Daten abgefragt werden. Insbesondere bei der Herausgabe von Passwörtern.

 

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Dein Bild gegen die neue Bestandsdatenauskunft

Bilder sagen mehr als tausend Worte. Schicke uns daher Dein Bild-Statement gegen staatliche Datenschnüffelei. Ob Adressbuch, Smartphone oder Telefonzelle: Schicke uns dein Protest-Bild. Wir werden alle Bilder veröffentlichen und den Abgeordneten einen ausdrucksstarken Bildband überreichen der mehr sagt als tausend Stellungnahmen (die wir trotzdem natürlich beilegen werden).

Du kannst den Link zum Bild einfach als Kommentar oder unter dem Hashtag #BDA bei Twitter posten. Alternativ kannst Du das Bild per E-Mail an “bestandsdaten [ÄT] suvuk [PUNKT] de schicken.  Wir werden dann alle Bilder sammeln und hier veröffentlichen.

 

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Diese Bestandsdatenauskunft gefährdet Ihre Privatsphäre

Bestandsdaten haben viele Gesichter. Bestandsdaten können beispielsweise aus Name, Adresse, Kontodaten und Geburtsdatum bestehen. Doch Bestandsdaten sind eben auch PIN und PUK-Nummer des Smartphones oder Handys, IP-Adresse, Passwörter für Mailaccounts und Zugangsdaten zu digitalen Adressbüchern. Bestandsdaten sind somit wichtig für unsere Privatsphäre. Bald schon wird eine Neuregelung der Gesetze zu Bestandsdatenauskünften im Bundestag debattiert werden. Dieses Gesetz soll regeln, unter welchen Bedingungen Telekommunikationsanbieter Bestandsdaten an Polizei und Geheimdienste weitergeben müssen. Bürgerrechtler und Datenschützern schlagen Alarm, denn weder eine Benachrichtigung der Betroffenen noch ein wirksame Kontrolle sind hier bisher vorgesehen. Stattdessen sollen elektronische Schnittstellen etabliert werden, damit der Staat noch einfacher an unserer Daten kommt. Daher darf dieses Gesetz auf keinen Fall in dieser Form vom Bundestag verabschiedet werden!

Wir müssen jetzt handeln!

Der Bundesrat hat sich am 14.12.2012 zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft positioniert. Die Ländervertreter hatten mehrheitlich keine großen Einwände gegen den Regierungsentwurf. Zuvor hatten bereits der Wirtschaftsausschuss und der Justizausschuss des Bundesrates kaum Bedenken. Es wurde einfach so durchgewunken. Der Justizausschuss forderte zusätzlich sogar noch härter gegen anonyme Kommunikation vorzugehen. Das lässt böses ahnen! Nun soll das Gesetz am 31.01.2013 im Bundestag diskutiert werden. Der Termin lässt ähnliches befürchten wie bereits beim Meldegesetz-Disaster. Die Beratung ist auf spätabends gelegt worden. Die Reden werden zu Protokoll gegeben werden und der Gesetzesentwurf in die Ausschüsse gegeben werden – die dann vielleicht noch weitere Verschärfungen fordern. Wir müssen das Gesetz im Bundestag und Bundesrat zu Fall bringen, denn es birgt massive Gefahren für Datenschutz und Privatsphäre!

Der Schutz von Bestandsdaten geht uns alle an.

Denn mit Hilfe von Bestandsdaten können Nutzer von eines Telefon- oder Internetanschlüssen identifiziert werden. Das neue Gesetz zur Bestandsdatenauskunft soll es für den Staat noch einfacher machen, an die Daten der Bürger zu kommen. Allein durch die Feststellung wer mit wem kommuniziert hat, lassen sich Umstände und Inhalt rekonstruieren. Bestandsdaten verdienen daher aus gutem Grund einen besonderen Umgang und eine leichtfertige Herausgabe dieser Daten an staatliche Behörden greift in unser aller Freiheit ein.

Wer befürchtet, nicht anonym kommunizieren zu können und negative Folgen für sich befürchten muss, ändert sein Verhalten. Menschen, die überwacht werden, passen sich in ihrem Verhalten an. Medizinische, psychologische oder juristische Beratung wird dann womöglich nicht mehr wahrgenommen, Presseinformanten und Whistleblower lassen den Anruf bei der Redaktion vielleicht lieber bleiben und politischer Aktivismus unterbleibt dann vielleicht. Das hat direkte Auswirkungen für die Demokratie. Moderne Demokratie braucht vertrauliche Kommunikation zwischen Bürgern. Deswegen fordern wir, den staatlichen Zugriff auf Telekommunikationsdaten allenfalls in Ausnahmefällen zuzulassen. Der Bedeutung von Bestandsdaten wird es nicht gerecht, dass gerade diese besonders sensiblen und besonders geschützten Informationen unter geringeren Voraussetzungen zugänglich sein sollen als beliebige sonstige Kundendaten, die nur mit richterlicher Anordnung beschlagnahmt werden dürfen.

 

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Rede von Frank Hermann (Piraten) zur Bestandsdatenauskunft

Frank Hermann (Piraten) im Landtag NRW: “Änderungen am Telekommunikationsgesetz zwingend notwendig – Stärkung der Bürgerrechte beim Telekommunikationsgesetz”

Zum Thema: http://bit.ly/V6mgT0

Plenarsitzung 16 des NRW Landtags, 30.11.2012

http://www.piratenfraktion-nrw.de

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