Viele Stimmen gegen die Bestandsdatenauskunft!

Sag uns, warum du auf die Strasse gehst! Schick uns deine Handy- oder Webcamvideos und sag uns darin, warum die Bestandsdatenauskunft nicht Gesetz werden darf. Deine Aussage motiviert hunderte Andere!

Wir stellen dein Video auf die Webseite und zeigen damit, dass der Protest gegen die Bestandsdatenauskunft viele Gesichter hat. Mach mit! Postet die Links zu Euren Videos einfach im Kommentarfeld :)

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Aufruf zu Aktionen gegen die Bestandsdatenauskunft am 13./14.04. und 27.04.2013

Wir, das Bündnis “Nein zur Bestandsdatenauskunft“, rufen zu Demonstrationen und kreativen Aktionen gegen die Bestandsdatenauskunft an zwei bundesweiten Aktionstagen auf:

am Wochenende des 13./14. April 2013 sowie am Samstag, den 27. April 2013.

Momentan sind bereits über zwanzig Demonstrationen in vielen Städten angekündigt. Wir wollen das Gesetz zur Bestandsdatenauskunft stoppen, das am 21. März 2013 im Bundestag beschlossen wurde. Am 18. April 2013 wird sich der Innenausschuss des Bundesrats mit dem Gesetzesvorschlag beschäftigen. Voraussichtlich am 3. Mai 2013 wird der Bundesrat darüber abstimmen; erst dann kann das Gesetz in Kraft treten.

Unter dem Motto “Unsere Passwörter gehören uns!” und “Privatsphäre ist ein Menschenrecht – auch im Internet!” werden wir auf die weitreichenden Eingriffe in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und in die privaten Daten der Nutzer durch die Bestandsdatenauskunft hinweisen. Es geht um den Zugriff auf private Zugangs- und Identifikationsdaten bei Telekommunikation im Internet und per Telefon, um Passwörter (wie z.B. von E-Mail-Accounts), PIN/PUK-Nummern bei Handys und die namentliche Identifizierung von IP-Adressen im Netz. Besonders kritikwürdig am Gesetz ist, dass der Zugriff bereits bei Ordnungswidrigkeiten erlaubt ist. Die vorgesehenen Einschränkungen reichen – bei weitem – nicht aus. Außerdem soll eine Vielzahl von Behörden von Polizei, BKA bis Geheimdiensten wie dem Verfassungsschutz Zugang erhalten. Obendrein soll der Zugriff auf die Bestandsdaten laut dem Gesetz über eine Schnittstelle bei den Providern/Telekommunikationsanbietern ermöglicht werden, die fast hürdenlosen Zugriff in hohem Ausmaß ermöglichen kann.

Wir rufen Aktivist*Innen für Bürgerrechte, Menschenrechte, Netzaktivist*Innen, Bürger*Innen, Organisationen der Zivilgesellschaft, Nichtregierungsorganisationen (NGOs) und demokratische Parteien auf, sich unserem Bündnis anzuschließen.

Organisiert Demonstrationen in Euren Städten, beteiligt Euch an bereits angemeldeten Demonstrationen, oder plant kreative Aktionen!

Alle Informationen befinden sich im Wiki sowie im Blog. Wir haben auch ein Mobilisierungsvideo. Macht mit! Sagt “Nein” zum Gesetz zur Bestandsdatenauskunft!

Im Bündnis sind bereits: / Hier für das Bündnis unterzeichnen:
http://bda.protestwiki.de/wiki/Buendnispartner

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Bestandsdatenschnüffelei im Bundesrat: Termine

Das Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft wird am 18.04. im Auschuss für Innere Angelegenheiten des Bundesrats diskutiert werden. Hier werden die Innenminister der Länder über das Gesetz beraten und eine Empfehlung an den Bundesrat geben, wie abzustimmen ist. Daher ist es extrem wichtig die Mitglieder des Ausschusses vorab anzuschreiben und sie mit guten Argumenten gegen das Gesetz vertraut zu machen. Wahrscheinlich landet das Gesetz auf der Tagesordnung der nächsten Bundesratssitzung am 03.05. – Die genaue Tagesordnung ist aber erst eine Woche vor der Sitzung einsehbar.

Bereits in mehreren Städten wurden für den 14.04. Aktionen gegen die Bestandsdatenschnüffelei angekündigt. Bundesweit werden an diesem Tag in meheren Städten Menschen dagegen protestieren. Der Termin ist gut geeignet, um den Innenpolitikern vor der wichtigen Ausschusssitzung noch einmal richtig Druck zu machen und gezielt anzusprechen. In Deiner Stadt ist noch nichts angemeldet? Hilfe zur Demoorga und kreative Protestideen finden sich im Protestwiki.

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Bestandsdatenauskunft: Zahlen und Fakten

Die Bestandsdatenauskunft erlaubt es Behörden auf unsere Daten bei Telekommunikationsanbietern zuzugreifen. Dazu gehören Auskunft über den Inhaber einer IP-Adresse, PIN oder PUK beim Handy, Anschrift, Name und Adresse und noch viele weitere Daten. Eine Statistik der Bundesnetzagentur aus dem Jahresbericht 2011 zeigt wie groß das Ausmaß dieser Abfragen eigentlich ist. Die Zahlen beziehen sich auf die Abfrage von Name, Anschrift, Geburtsdatum, Rufnummer und E-Mail-Adresse.

(Bild: Jahresbericht Bundesnetzagentur 2011, S.112)

In den Jahren 2010 und 2011 haben Behörden jeweils 6 Millionen Mal eine Bestandsdatenabfrage getätigt. Deutschland hat eine Bevölkerung von 80 Millionen. Statistisch betrachtet ist also jeder Dreizehnte von behördlichen Anfragen betroffen. Zu Beginn der 90er Jahre, als noch kein automatisiertes Abrufverfahren existierte, erfolgten übrigens nur 30.000-40.000 Abfragen von Bestandsdaten pro Jahr.

Durch Etablierung einer elektronischen Schnittstelle und ohne Richtervorbehalt auch bei IP-Adressen ist nicht auszuschließen, dass diese Zahlen aufgrund der Neuregelung der Bestandsdatenauskunft steigen dürften. Hinzu kommen überzogene Zugriffsrechte des BKA und der Geheimdienste.

Wie häufig IP-Adressen und Passwörter heraus verlangt werden, wird statistisch nicht erfasst. Nach Angaben der Deutschen Telekom erteilte diese 2010 Auskunft über 40.000 Internetnutzer gegenüber Behörden. Der Anlass: Meist Betrug, Beleidigung und Datenspionage (Quelle).

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Bilder wie beim Meldegesetz: Handvoll Abgeordnete stimmt Überwachungsgesetz zu

Eine kleine Handvoll Abgeordneter hat bei der heutigen Abstimmung zur Bestandsdatenauskunft im Bundestag weiteren massiven Eingriffen in Grundrechte zugestimmt. Dazu Katharina Nocun, Themenbeauftragte der Piratenpartei Deutschland für Datenschutz:
Die Abwesenheit der meisten Abgeordneten bei einer so wichtigen Abstimmung zeigt ein weiteres Mal, wie gering die Grundrechte und der Datenschutz der Bürger bei unseren politischen Mandatsträgern geschätzt werden. Wieder einmal ist einem verfassungswidrigen Gesetzentwurf zugestimmt worden. Wie schon bei der Abstimmung zum Meldegesetz zeigte sich noch einmal deutlich, dass trotz aller Wahlkampfrhetorik die digitalen Grundrechte für viele Abgeordnete noch ein Orchideenthema sind. Die hohe Abwesenheitsquote der Parlamentarier ist ein Schlag ins Gesicht für alle Internetnutzer. Wir setzen all unsere Hoffnungen in den Bundesrat, um diese verfassungswidrige Überwachungsschnittstelle zu stoppen. Die Piraten haben bereits in drei Landesparlamenten dazu aufgerufen, dieses Überwachungsgesetz abzuschmettern.  Falls der Bundesrat das Gesetz nicht stoppt, wird der Kieler Fraktionsvorsitzende Patrick Breyer, der bereits das alte rot-grüne Schnüffelgesetz per Verfassungsbeschwerde gekippt hat, auch gegen das neue Gesetz vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen.”
[Pressemitteilung der Piratenpartei Deutschland vom 21.03.2013]

 

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Bestandsdatenauskunft Stoppen: Schreibe Deinen Abgeordneten

Die Abstimmung zur Bestandsdatenauskunft steht kurz bevor. Die Abstimmung findet Donnerstag, den 21.März statt. Danach muss das Gesetz noch vom Bundesrat abgesegnet werden. Auf den letzten Drücker kann man noch die Abgeordneten im Bundestag per Mail vor dem Gesetzentwurf warnen. Es muss kein Roman sein – schicke den Abgeordneten einfach ein kurzes Statement, warum sie dem Gesetz auf gar keinen Fall zustimmen dürfen.

Unsere Bedenken

  • Eine Auskunft soll auch bei Ordnungswidrigkeiten und Bagatelldelikten möglich sein. Ein Eingriff in die Privatsphäre wegen Bagatelldelikten ist nicht verhältnismäßig sondern einfach nur überzogen.
  • Insbesondere IP-Adressen sollen ohne Richtervorbehalt und bereits bei Bagatelldelikten herausgerückt werden müssen. Und das auch noch ohne Richtervorbehalt. Dabei sind IP-Adressen gerade in Zeiten von IPv6 besonders schutzwürdig, da es in Zukunft vielleicht nicht mehr um veränderbare (dynamische) IP-Adressen geht sondern auch um eindeutige Nummern die Nutzer und Gerät dauerhaft identifizierbar machen.
  • Der Richtervorbehalt bei der Herausgabe von Passwörtern zu EMail-Konten und PIN und PUK ist lückenhaft und kann in vielen Fällen umgangen werden (Beschlagnahmung, “Gefahr im Verzug”).
  • Die Benachrichtigung kann stark zeitverzögert erfolgen oder ganz ausbleiben, wenn »überwiegende schutzwürdige Belange« Dritter dem entgegenstehen.
  • Es ist zu befürchten, dass das BKA als Internet-Polizei neue Befugnisse bekommt, die ursprünglich nicht vorgesehen waren. Das BKA darf keine Daten-Drehscheibe für private Daten der Bürgerinnen und Bürger werden. Die Bestandsdatenauskunft ist nur ein weiterer Schritt in Richtung eines BKA als umfassend zugriffsberechtigte Internet-Polizei.
  • Der Zugriff von unzureichend kontrollierten Geheimdiensten auf die Daten ist inakzeptabel. Insbesondere, da die Geheimdienste diese Daten auch gerne mit anderen Behörden zusammenführen
  • Eine elektronische Schnittstelle zur Datenabfrage soll eingeführt werden, die in Zukunft massenhafte Abfragen geradezu herausfordert.

Die Mailadressen aller Bundestagsabgeordneten finden sich hier und hier nach Parteien geordnet und hier direkt beim Bundestag

Ihr könnt den Abgeordneten auch über Agbeordnetenwatch eine öffentliche Anfrage stellen

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Bundestag will faulen Bestandsdaten-Kompromiss durchpeitschen

Bereits am Donnerstag will die Bundesregierung mit Beihilfe der SPD eine eindeutig verfassungswidrige Änderung des Telekommunikationsgesetzes durch den Bundestag peitschen. Es geht um die Zugriffsrechte des Staates auf Bestandsdaten. Bestandsdaten sind die bei Telefon-, Mobiltelefon-, E-Mail- und Internetzugangsanbietern ständig gespeicherten Kundendaten. Dazu zählen Name, Anschrift, Geburtsdatum, Rufnummer, Kontoverbindung, aber auch PIN und Passwörter sowie unser elektronisches Adressbuch. Im Februar 2012 hat das Bundesverfassungsgericht das rot-grüne Gesetz zur Datenauskunft nach einer erfolgreichen Verfassungsbeschwerde des Kieler Piraten-Fraktionsvorsitzenden Patrick Breyer für verfassungswidrig erklärt. Die Piratenfraktionen von Berlin, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein haben einen gemeinsamen Antrag gegen das Gesetzesvorhaben eingebracht. Die Expertenanhörung des Bundestages wurde von Protesten der Piratenpartei begleitet. Für den Beschluss dieses weitreichenden Gesetzes am Donnerstag im Bundestag sind lediglich dreißig Minuten vorgesehen.

Bei einer Expertenanhörung im Innenausschuss wurden massive Bedenken geäußert in Hinblick auf Daten- und Grundrechtsschutz. Die Regierungskoalition hat zusammen mit der SPD einen Änderungsantrag vorgelegt. Den PIRATEN gehen die vorgeschlagenen Änderungen nicht weit genug, da zahlreiche verfassungsrechtlich problematische Inhalte unangetastet bleiben. Wir haben uns die Änderungen im Detail angeschaut und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass der Gesetzentwurf auch nach den Änderungen verfassungswidrig bleibt und daher keinesfalls so durch den Bundestag kommen darf – genau dies beabsichtigen jedoch die Vertreter von Union, FDP und SPD!

Ordnungswidrigkeiten und Bagatelldelikte

Eine Datenauskunft soll auch bei einfachen Ordnungswidrigkeiten und Bagatelldelikten möglich sein. Ordnungswidrigkeiten sind geringfügige Rechtsvergehen, die für gewöhnlich nur mit einem Bußgeld geahndet werden. Ein Zugriff auf Bestandsdaten bei Bagatelldelikten ist eindeutig nicht verhältnismäßig. Ebenso ist eine Abfrage von IP-Adressen bei Bagatelldelikten oder Verdacht auf eine Ordnungswidrigkeit nicht gerechtfertigt.

IP-Adressen ohne besonderen Schutz

IP-Adressen sollen auch bei Bagatelldelikten herausgerückt werden, ganz ohne Richtervorbehalt oder sonstige Sicherheitsmechanismen gegen Missbrauch oder Willkür. Da die Anfragen zukünftig über eine elektronische Schnittstelle laufen sollen, besteht der begründete Verdacht, dass die Zahl der Anfragen in Zukunft rapide zunehmen wird. Dabei kommt IP-Adressen aus Datenschutzsicht spätestens seit der flächendeckenden Einführung von IPv6 mit der Möglichkeit statischer IP-Adressen eine größere Bedeutung zu. Der Bundesdatenschutzbeauftragte hat in der Expertenanhörung des Innenausschusses daher zu Recht gefragt, wie es um den Schutz der privaten Daten bestellt ist, wenn zukünftig in einem »Internet der Dinge« nicht nur mein Rechner über eine IP-Adresse verfügt, sondern auch meine Waschmaschine, mein Fernseher und meine Kaffeemaschine über eine unverwechselbare IP-Adresse mir zugeordnet werden können.

Richtervorbehalt mit Vorbehalt

Der Entwurf sieht vor, dass lediglich bei einer Abfrage von Passwörtern und elektronischen Zugangsdaten (PIN und PUK) ein Richter vor der Datenherausgabe der Abfrage zustimmen muss. Ein umfassender Richtervorbehalt ist also auch im faulen Kompromissentwurf von SPD, Union und FDP nicht vorgesehen. Der Richtervorbehalt kann darüber hinaus bei vielen Fällen einfach umgangen werden. Ebenso kann bei »Gefahr in Verzug« auf eine richterliche Vorabprüfung verzichtet werden, wobei diese Begründung zunehmend inflationär verwendet wird, um gesetzliche Schutzvorgaben zu umgehen. Ebenso ist bei Beschlagnahmungen keine richterliche Prüfung vorgesehen.

Benachrichtigung und Maulkorb für Anbieter

In Artikel 1 Absatz 4 heißt es: »Über das Auskunftsersuchen und die Auskunftserteilung haben die Verpflichteten gegenüber den Betroffenen sowie Dritten Stillschweigen zu wahren.« Das bedeutet, dass auch nicht erfolgreiche Auskunftsersuchen der Maulkorb-Regelung unterliegen und Anbieter weder Kunden noch die Öffentlichkeit informieren dürfen. Der neue Entwurf sieht vor, dass eine Benachrichtigung zukünftig auch dort unterbleiben kann, wo die Ländergesetze kein Stillschweigen vorsehen (z. B. bei Suizidgefahr oder Vermissten). Ohne eine Benachrichtigung haben Betroffene jedoch kaum eine Möglichkeit, sich rechtlich im Nachhinein zu wehren. Im Vergleich zum Ursprungsentwurf wurde die Benachrichtigungspflicht ausgeweitet, ist jedoch immer noch mangelhaft – die Benachrichtigung kann stark zeitverzögert erfolgen oder ganz ausbleiben, wenn »überwiegende schutzwürdige Belange« Dritter dem entgegenstehen.

In den USA sorgten erst kürzlich Gesetze, die Telekommunikationsanbietern bei Strafandrohung verboten, über Anfragen und Auskünfte zu berichten, für öffentliche Aufmerksamkeit. Eine Klage gegen die »Maulkorb-Klausel« bei den »National Security Letters« hatte Erfolg. Telekommunikationsanbietern war auch hier grundsätzlich verboten worden, über das Ausmaß von Anfragen der Geheimdienste und Behörden zu berichten. Ein Gericht urteilte nun, dass hier ein klarer Eingriff in die Meinungsfreiheit vorliegt, die Electronic Frontier Foundation begrüßte den Erfolg der Klage.

BKA als Internetpolizei

Das BKA hat in den letzten Jahren zahlreiche Zugriffsbefugnisse bei Telekommunikationsdaten bekommen. Hierdurch wandelt sich der Aufgabenbereich des BKA zunehmend zu einer Zentralstelle für Datenabfragen. Es ist zu befürchten, dass das BKA als Internet-Polizei neue Befugnisse bekommt, die ursprünglich nicht vorgesehen waren. Das BKA darf keine Daten-Drehscheibe für private Daten der Bürgerinnen und Bürger werden. Genau dieser Weg wird in der Gesetzgebung jedoch derzeit konsequent mittels einer Salami-Taktik beschritten und die Bestandsdatenauskunft ist nur ein weiterer Schritt in Richtung eines BKA als umfassend zugriffsberechtigte Internet-Polizei.

Geheimdienste außer Kontrolle

Geheimdienste sollen auch ohne Richtervorbehalt auf Daten zugreifen dürfen, müssen sich dies jedoch von der parlamentarischen Kontrollkommission absegnen lassen. Dabei haben gerade der NSU-Skandal und die im Rahmen der Aufarbeitung ans Tageslicht gekommenen Unregelmäßigkeiten gezeigt, dass eine parlamentarische Kontrolle der Geheimdienste derzeit nicht gewährleistet werden kann. Im Zuge der Anti-Terror-Datei und anderer grundrechtlich problematischer Gesetze wird die grundgesetzlich gebotene Trennung zwischen Geheimdiensten und Strafverfolgungsbehörden zunehmend aufgeweicht. Ein kaum kontrollierter Zugriff der Geheimdienste auf sensible Daten kann daher als Hintertür angesehen werden, um auch andere Behörden mit Daten zu versorgen. Ein Zugriff der Geheimdienste auf diese Daten sollte daher grundsätzlich abgelehnt werden.

Elektronische Schnittstellen

Laut Entwurf sollen Telekommunikationsanbieter auf eigene Kosten bei Abfragen Daten an die Behörden herausgeben. Hierdurch werden auch die Kosten nicht von den abfragenden Behörden, sondern über die Telekommunikationsanbieter auf die Kunden umgelegt. Anbieter, die mehr als 100.000 Kunden haben, sollen darüber hinaus eine elektronische Schnittstelle einführen, die automatisierte Abrufe der Behörden ermöglicht. Die Anbieter sollen dabei selbst darüber wachen, dass die Abfragen gerechtfertigt und zulässig sind – was sie aber kaum leisten können. Dies kann im Zweifel ausschließlich ein Richter entscheiden. Formell sind die anfragenden Behörden dafür verantwortlich, dass die Anfrage ihre Richtigkeit hat, doch in Fällen, in denen kein Richtervorbehalt vorgesehen ist, ist zu bezweifeln, dass eine derartige Überprüfung systematisch stattfindet.

Fazit: Neues Überwachungsgesetz

Abschließend ist daher festzustellen: Der Gesetzentwurf ist und bleibt auch nach den Änderungen weiterhin grob fahrlässig und verfassungswidrig. Sollte das Gesetz tatsächlich sowohl den Bundestag als auch den Bundesrat in dieser Form passieren, ist der nächste Gang nach Karlsruhe vorprogrammiert. Im Bundesrat werden sich die Abgeordneten der Landesregierung Schleswig-Holstein aufgrund eines erfolgreichen Antrags der Piratenfraktion gegen den Antrag aussprechen. Wir hoffen auf weitere Abweichler, die den verfassungsfeindlichen Kurs von Union, FDP und SPD nicht mittragen wollen. Schließlich zeigt die Erfahrung, dass derartigen Zugriffsbefugnissen stets eine Ausweitung eben dieser auf Schritt und Tritt folgt. Mit elektronischen Schnittstellen wachsen auch die Begehrlichkeiten, diese systematisch zu nutzen.
Wir bitten darum, die Abgeordneten der Fraktionen per Mail, Telefon oder über abgeordnetenwatch.de zu kontaktieren und sie darum zu bitten, von der Zustimmung zu einem eindeutig verfassungswidrigen und die Grundrechte der Bürger einschränkenden Überwachungsgesetz abzusehen.

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Schwarz-Gelbe Pläne zu Bestandsdatenauskunft verfassungswidrig

Im Vorlauf zur Abstimmung im Bundestag am 21. März äußert die Piratenpartei Deutschland Kritik an den neuesten Regierungsplänen zur Neuregelung der so genannten Bestandsdatenauskunft. Der jetzt von der Regierungskoalition und der SPD vorgelegte Änderungsantrag soll den Zugriff von Geheimdiensten, Polizei- und Zollbehörden auf persönliche Daten der Inhaber von Telefon-, Mobilfunk- und Internetanschlüssen einschränken. Den PIRATEN gehen die vorgeschlagenen Änderungen nicht weit genug, da zahlreiche verfassungsrechtlich problematische Inhalte unangetastet bleiben.

»Zahlreiche Ausnahmen hebeln den Richtervorbehalt für die Herausgabe von PINs und Passwörtern wieder aus. Konkret ist das der Fall in so genannten Eilfällen, bei Beschlagnahmen und bei Anfragen von Geheimdiensten. Besonders dreist ist die Tatsache, dass die IP-Adressen von Internetnutzern weiterhin bereits bei Verdacht auf einfache Ordnungswidrigkeiten ohne richterliche Prüfung abgefragt werden können«, kritisiert Katharina Nocun, Themenbeauftragte für Datenschutz der Piratenpartei Deutschland.

Weiterhin betrachten die PIRATEN die Ausweitung der Kompetenzen des BKA mit großer Sorge: »Das BKA darf keine Zentralstelle für Datensammlungen und -abfragen und erst recht keine Internet-Polizei werden. Es ist bezeichnend, dass Union, SPD und FDP trotz massiver Bedenken weiterhin um jeden Preis eine elektronische Schnittstelle zum Datenaustausch zwischen Behörden und Telekommunikationsanbietern durchboxen wollen«, so Nocun weiter.

Auch das strafbewehrte Verbot für Anbieter, ihre Kunden über Abfragen der Behörden zu informieren, empfindet die Partei als unerhörten, gesetzlich verordneten Maulkorb.

»Der Gesetzesentwurf ist und bleibt auch mit den Änderungen verfassungswidrig. Sollte das Gesetz tatsächlich sowohl den Bundestag als auch den Bundesrat in dieser Form passieren, ist der nächste Gang nach Karlsruhe vorprogrammiert«, schließt Nocun.

Hintergrund:

Bestandsdaten sind die bei Telefon-, Mobiltelefon-, E-Mail- und Internetzugangsanbietern ständig gespeicherten Kundendaten wie Name, Anschrift, Geburtsdatum, Rufnummer, Kontoverbindung, PIN, Passwort und elektronisches Adressbuch. Im vergangenen Jahr hat das Bundesverfassungsgericht das rot-grüne Gesetz zur Datenauskunft auf die Beschwerde eines Piraten für verfassungswidrig erklärt. Die Piratenfraktionen von Berlin, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein haben einen gemeinsamen Antrag gegen das Gesetzesvorhaben eingebracht. Die Expertenanhörung des Bundestages wurde von Protesten der Piratenpartei begleitet.

Quellen:
[1] Heise Online: Einigung auf Zugriffsregeln für IP-Adressen und Passwörter. http://m.heise.de/newsticker/meldung/Einigung-auf-Zugriffsregeln-fuer-IP-Adressen-und-Passwoerter-1824179.html?from-classic=1
[2] http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/Bestandsdaten-StN#Nachbesserungen
[3] http://www.patrick-breyer.de/?p=159
[4] https://landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/drucks/0300/drucksache-18-0311.pdf
[5] http://www.patrick-breyer.de/?p=77896

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Bestandsdatenauskunft: Piraten protestieren gegen »Datenzugriffsflatrate«

Die Expertenanhörung zur Änderung des Telekommunikationgesetzes in Sachen Bestandsdatenauskunft [1] wurde von Protesten der Piratenpartei Deutschland begleitet. Zahlreiche Abgeordnete, Kandidaten und Mitglieder der Partei protestierten mit einer bildstarken Aktion gegen die Ausweitung der Zugriffsbefugnisse von Polizei, Geheimdiensten und Zoll auf die Telekommunikationsdaten der Bürger [2]. Die Bundestagskandidaten Cornelia Otto, Miriam Seyffarth, Lena Rohrbach und Andreas Pittrich sowie die Abgeordneten Torge Schmidt, Patrick Breyer und Andreas Baum lieferten sich ein »Tauziehen um die Freiheit«.
Katharina Nocun, Themenbeauftragte für Datenschutz der Piratenpartei Deutschland, nahm als Gast an der Anhörung teil und kritisiert den diskutierten Entwurf massiv:

»Diese Gesetzesinitiative ist skandalös! Mit Hilfe elektronischer Schnittstellen sollen Polizei und Ermittlungsbehörden noch weiter reichenden Zugriff auf sensible Bürgerdaten bekommen – und das ohne konkrete Gefahr und selbst bei Bagatelldelikten. Der von der Union benannte Vertreter des bayerischen LKA sprach sich sogar gegen die Benachrichtigung der Betroffenen und einen Richtervorbehalt aus. So wenig sind also die persönlichen Schutzrechte der Bürger wert. Wir sagen Stopp: Sensible Bürgerdaten dürfen nicht der Polizei zur freien Selbstbedienung überlassen werden.«

Auch die Mehrheit der angehörten Sachverständigen, darunter der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar, gaben der Bundesregierung ein vernichtendes Urteil: Der Gesetzentwurf sei verfassungswidrig und schütze die sensiblen Kommunikationsdaten und Passwörter der Bürger nicht angemessen.
Hintergrund: Die Piratenfraktionen von Berlin, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein haben einen gemeinsamen Antrag gegen den Gesetzentwurf des Bundesinnenministers zur Bestandsdatenauskunft eingebracht. Auch der Deutsche Journalistenverband, das Unabhängige Landesdatenschutzzentrum und der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung warnen vor dem geplanten Gesetz [3]. Es soll eine weitreichende Identifizierung von Internetnutzern ohne richterliche Anordnung und sogar die Herausgabe von Passwörtern zu E-Mail-Konten an staatliche Behörden erlauben.

Im vergangenen Jahr hat das Bundesverfassungsgericht das rot-grüne Gesetz zur Datenauskunft für verfassungswidrig erklärt. Eingereicht wurde die Beschwerde von Patrick Breyer, Abgeordneter der Piratenpartei im schleswig-holsteinischen Landtag. [4]

Quellen:
[2] Fotos der Protestaktion zur freien Verwendung: https://secure.flickr.com/photos/_mlx_/sets/72157632967232113/detail/
[3] Zusammenfassung der Stellungnahmen: https://bestandsdatenauskunft.de/?page_id=12
[4] Verfassungsbeschwerde gegen Telekommunikationsgesetz: http://www.patrick-breyer.de/?p=159
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Piraten geben ihre Bestandsdaten zurück

Vor der Anhörung des Bundestags-Innenausschusses zur »Bestandsdatenauskunft« planen Mitglieder der Piratenpartei Deutschland eine bildstarke Protestaktion gegen die geplante Internetüberwachung und Passwortschnüffelei. Teilnehmen werden auch zahlreiche Landtagsabgeordnete und Bundestagskandidaten.

Zeit: Montag, 11. März 2013, 10.00 Uhr (Start der Aktion, vorher da sein wäre gut)
Ort:  Berlin, vor dem Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Luisenstraße / Ecke Schiffbauerdamm, 10117 Berlin

Hintergrund: Die Piratenfraktionen von Berlin, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein haben einen gemeinsamen Antrag gegen den Gesetzentwurf des Bundesinnenministers zur Bestandsdatenauskunft eingebracht. Auch der Deutsche Journalistenverband, das Unabhängige Landesdatenschutzzentrum und der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung warnen vor dem geplanten Gesetz. Es soll eine weitreichende Identifizierung von Internetnutzern ohne richterliche Anordnung und sogar die Herausgabe von Passwörtern zu E-Mail-Konten an staatliche Behörden erlauben.

Ihr seid alle herzlich eingeladen, an der Aktion teilzunehmen. Wir haben 144 Trillerpfeifen organisiert und werden versuchen unsere Bestandsdaten zurückzugeben. Bringt bitte Verkleidungen als Schlapphut mit (Polizei, Zoll, Geheimdienst haben Zugriff auf die Daten) und große Symbole für Passwörter, Pins, Cloud und Datenträger – Euch fällt schon was ein!

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